Was muss ich beachten wenn ich meinen Oldtimer für Hochzeiten vermieten will?

6 Antworten

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO dein gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, 

Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-ID zum Nachweis das du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung. 

Meldest du dein Gewerbe nicht an stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Das Problem ist die Versicherung.

Da Du das Auto gewerblich nutzt muss auch die kfz-Haftpflicht-Versicherung des Autos gewerblich sein, und das wird richtig teuer.

Erkundige Dich also vorab ob sich das überhaupt lohnt.

Bei der privaten Vermietung eines Autos oder Wohnmobils gilt eine steuerliche Freigrenze von 256 Euro pro Jahr.

Mglw. Musst du nicht einmal ein Gewerbe anmelden

Außerdem musst du bei der Autoversicherung die Fahrzeugnutzung wahrscheinlich umändern lassen, falls du es mit Gewinnerzielungsabsichten nutzt.

Versicherung für deine gewerbliche Nutzung

denke das ist anders - bin mir aber nicht sicher

Wozu brauche ich einen Personenbeförderungsschein. Der Mieter fährt ja selbst…

danke :)