Was macht die Polizei im Kriegsfall?
Unterstützt sie dann die Armee oder geht sie ganz normal ihren Aufgaben nach?
7 Antworten
Wenn Du von Krieg sprichst, meinst Du sicher Krieg im eigenen Land.
Die Polizei darf sich an den Kämpfen nicht beteiligen, da sie keinen Kombattantenstatus hat. (Ausnahme: Teile des Bundesgrenzschutzes bzw. jetzt Bundespolizei) Sie sorgt also weiter für die innere Sicherheit.
Auch während eines Krieges auf eigenem Staatsgebiet gibt es nach wie vor Straftaten, die verhindert und nach Möglichkeit verfolgt werden müssen. Die Polizei wird also auch dann ihre originäre Aufgaben wahrnehmen.
Das gleiche was sie heute schon macht. Sie übernimmt die Kontrolle der öffentlichen Ordnung innerhalb des eigenen Landes. Das ist heute Ihre Augfabe und wird es auch im Falle von Kriegsrecht weiterhin bleiben.
Nur werden ihre Kompetenzen entsprechend dem Kriegsrecht entsprechend ausgeweitet, so dass sie auch direkt bei kleinen Vergehen entsprechend direkt verhaften können.
Ich würde mal sagen dass sie ihren ganz normalen Aufgaben nach gehen, weil sie für so etwas nicht Ausgebildet wurden.
Aber ich bin mir nicht ganz sicher.
Sie kümmert sich um die innere Sicherheit
Die Bundespolizei hat den Kombattantenstatus schon vor einigen Jahren verloren. Sie wird im Verteidigungsfalle nach Art. 115f Abs. 1 Nr. 1 GG eingesetzt.