Was kann man bei der Lohnsteuer alles falsch machen?
Ich habe meine Lohnsteuer Ende Mai 2019 eingereicht. Bislang habe ich vom Finanzamt nichts gehört. Der Lohnsteuerhilfe, über die ich eingereicht habe, kommt das ganze auch schön langsam komisch vor.
Ich hatte früher die Lohnsteuer von jemand anders machen lassen. Der nahm es aber nicht so mit den Angaben bezüglich der Fahrtkostenerstattung genau und als ich die Lohnsteuer zurückerstattet bekommen habe, musste ich leider feststellen, dass er gegen meiner ausdrücklichen Anweisung die Fahrkarte, die ich vom Arbeitgeber bekommen habe, nicht angegeben hat. Darauf hin habe ich mich selbst beim Finanzamt angezeigt und nachbezahlt.
An den Fahrkosten kann es nicht gelegen haben, denn ich habe alle Angaben rückwirkend bis 2013 angegeben, um auf der sicheren Seite zu sein.
Dann habe ich auch Kapitalerträge. 2015 löste ich den Bausparer auf und musste 865 Euro an das Finanzamt zahlen. Das scheint er nicht unterschlagen zu haben - zum Glück. Für 2016 habe ich überhaupt keine Kapitalertragssteuer gezahlt. Ich denke, ich bin da einfach nicht drüber gekommen. Bei diesen derzeitigen Zinsen müsste ich viel mehr Kohle haben. 2017 bezahlte ich 65 Euro.
Eigentlich dürfte mir nichts anbrennen. Ich denke bezüglich der Fahrtkosten und den Kapitalerträgen dürfte ich "safe" sein. Trotzdem kommt es mir komisch vor, dass ich nach 5 Monaten noch nichts vom Finanzamt gehört habe.
Kann es sein, dass das Finanzamt aufgrund meiner Selbstanzeige die Lohnsteuer genauer unter die Lumpe nimmt? Gibt es Dinge, die der Bekannte falsch angegeben haben könnte, die mir zum Verhängnis werden könnten? Wenn ja, was käme hierfür in Frage?
4 Antworten
Ich habe meine Lohnsteuer Ende Mai 2019 eingereicht
Ich geh fest davon aus dass Du Deine Einkommensteuererklärung eingereicht hast.
Egal ob Du die Steuererklärung selber machst oder ob das ein Steuerberater für Dich erledigt, Du bist grundsätzlich für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.Auch die Lohnsteuerhilfe wird von Dir eine Unterschrift angefordert haben um sich bei Dir rückzuversichern.
Du musst also immer selbst die Erklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
Das war nicht meine Frage. Meine Frage war, was er noch alles hat falsch angeben können, außer Kapitalerträge und Fahrtkosten.
Das ist doch viel zu allgemein! Du musst einfach die Erklärung von vorn bis hinten überprüfen.
Fahrkosten der letzten 5 Jahre: 2018 selbst angezeigt und nachbezahlt
Kapitalerträge: 2015 eine Nachzahlung von 856 Euro bekommen, da Bausparer aufgelöst wurde,
2016 nichts, 2017 65 Euro.... Ich habe nicht genug Kohle, um 801 Euro bei diesen Zinssätzen zu überschreiten.....
Was gibt es noch, was falsch sein könnte? Ich gehe davon aus, dass gegen mich ermittelt wird. Ich habe nämlich eine Rechnung vom RA wegen Selbstanzeige eingereicht......
Du hast wg. einer nicht angegebenen Fahrtkostenerstattung einen RA beauftragt für eine Sebstanzeige??? Das ist nicht dein Ernst, oder?
Doch und der hat mich im Glauben gelassen, dass das alte Steuergesetz noch gilt... Deshalb hab ich ihn ja beauftragt. Dann habe ich gelesen, dass sich das Steuergesetz Ende 2014 sich geändert hat, und alles, bis auf die Fahrkarte legal war. Darauf hin hab ich das Mandat gekündigt und die Rechnung vom Anwalt beim Finanzamt eingereicht. Ich tat dies über eine Lohnsteuerhilfe. Jetzt warte ich vergeblich auf den Steuerbescheid und rechne fest damit, dass gegen mich ermittelt wird.... Wie schon gesagt, bei den Fahrtkosten müsste ich auf der sicheren Seite sein. Auch kann ich mir bei den Kapitalerträgen beim besten Willen nicht erklären, was ich hier verbrochen haben soll..... Selbst wenn der Typ die Kapitalerträge nicht angegeben hat, so kann ich unmöglich (bis 2015, da habe ich ja ganz schön Steuern gezahlt) über die 801 Euro gekommen sein.... Was könnte dieser Typ noch falsch gemacht haben, weshalb man gegen mich ermittelt? Ich habe solche Angst. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und kann mir keine Vorstrafe leisten. Meine Existenz hängt dran. Deshalb bin ich ja zum Anwalt.
Eine Berichtigung der Steuererklärungen hätte völlig ausgereicht. Gegen dich wird nicht ermittelt wg so einer Lappalie. Frag einfach nach dem Bearbeitungsstand.
Ich hoffe, du hast Recht..... Ich habe im Internet gelesen, dass das die Banken dem Finanzamt automatisch eine Mitteilung über die Zinseinkünfte machen. Ist das richtig? Wenn was schiefgelaufen wäre, hätte sich da das FA sich nicht längst bei mir gemeldet? Ich meine jetzt nicht das Steuerjahr 2018 alleine, sondern die Zeit von 2013 - 2018.
Wenn die Steuerbescheide ergangen sind und bestandskräftig wurden, passiert da bei Arbeitnehmern eig nichts mehr. Du bist im Übrigen weder der einzige noch der wichtigste Steuerfall. Also beruhige dich mal. Wenn dir das aber so wichtig ist, investiere in einen Steuerberater.
Ich bin ja jetzt in der Lohnsteuerhilfe....
Weil ich erst für das Steuerjahr 2018 bei denen bin. Mir geht es um die Steuerjahre 2014, 2015, 2016, 2017, wo mir das dieser "nette" Herr machte, der es ja bei den Fahrtkosten auch nicht so genau nahm. Bis 5 Jahre kann das Finanzamt strafrechtlich nachfordern, bis 10 Jahre zivilrechtlich.
Aber die Jahre hast du doch durch die Selbstanzeige richtig gestellt? Was soll denn da noch passieren??
Bezüglich den Fahrtkosten habe ich die Selbstanzeige gemacht. Bezüglich der Kapitalerträge habe ich mich drauf verlassen, dass der Typ die Bescheinigungen einreicht, zumal mal diese auch nicht fälschen kann. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, kann ich unmöglich über die 801 Euro Freibetrag gekommen sein. 2015 löste ich meinen Bausparer auf und bekam dann kräftig nachzuzahlen. Also, 2015 hat er definitiv beim Finanzamt eingereicht. Da dürfte mir nichts anbrennen. 2016 habe ich nichts bezahlt.... Da dürfte ich auch nicht drüber gekommen sein. 2017 zahlte ich dann 65 Euro, weil ich durch die Zinsen um 200 Euro mehr Zinseinkünfte hatte (hatte 2 Bausparer)… Trotzdem ist mir Angst und Bange. Also, was Kapitaleinkünfte und Fahrkosten betrifft, müsste ich safe sein. Aber was könnte er nicht falsch gemacht haben, weshalb ich Ärger bekommen könnte?
Ich kann deine irrationale Angst nicht nachvollziehen. Du lässt dich eh durch nix beruhigen. Ich kenne deinen Fall nicht und kann deshalb auch nicht beurteilen, wer wann was falsch gemacht haben könnte und ob das irgendeine Relevanz hat.
Denk nicht gleich an etwas Schlimmes! Viele Finanzbeamte haben zu viel Arbeit auf dem Tisch. Das dauert. Ich würde dennoch einfach mal anrufen und mich erkundigen. Nicht, dass deine Erklärung irgendwo vergessen und unbearbeitet herumliegt.
Dann habe ich auch Kapitalerträge. 2015 löste ich den Bausparer auf und musste 865 Euro an das Finanzamt zahlen.
Was soll denn daran steuerpflichtig sein? Zu Versteuern sind nur die Zinsen im Jahr der Gutschrift - der Sparbetrag ist doch kein Einkommen.
Nein, das waren die Zinsen, die ich 2015 an das Finanzamt in Form von Kapitalertragssteuer abgedrückt habe. Ich hatte meinen Bausparer im 5-stelligen Betrag ausbezahlt bekommen. Deshalb war der Betrag ja so hoch..... In den darauf folgenden 2 Jahren dürfte ich die 801 Euro nicht überschritten haben.... Dennoch kommt es mir komisch vor, dass das Finanzamt nicht reagiert. Ich befürchte, da laufen Ermittlungen gegen mich und kann mir nicht denken, weshalb.
Einfach anrufen und Nachfragen . Falls dein Bekannter was falsch gemacht hat oder die was brauchen melden die sich in der Regel bei dir aber dafür brauchen die keine 5 Monate , eventuell einfach ein Systemfehler oder dein Bescheid liegt irgendwo rum , mach dich nicht verrückt da hilft nur Nachfragen ;)
So ist es. Nun zu meiner Frage: Was kann man neben Fahrtkosten und Kapitalanträge noch alles falsch machen, was ein Strafverfahren nach sich ziehen kann?
Es waren dann noch Versicherungen, die ich abzuschreiben hatte. Allerdings habe ich hierzu Belege eingereicht. Die wird mir der Typ schon nicht gefälscht haben.
Bezüglich der Fahrtkosten habe ich mich 2018 rückwirken bis 2013 selbst angezeigt und nachbezahlt.
Theoretisch könnte er die Kapitalerträge weggelassen haben, obwohl ich ihm alles gegeben habe. Was dagegen spricht, ist der Umstand, dass ich für das Steuerjahr 2015 865 Euro Kapitalertragssteuer habe bezahlen müssen, als ich meinen Bausparer auflöst und der Umstand, dass ich einfach bei diesen niedrigen Zinssätze zu wenig Geld auf dem Konto habe, um den Freibetrag von 801 Euro zu übersteigen.....
Was könnte hier noch schiefgelaufen sein, wofür ich jetzt gerade stehen muss?