Was für gründe muss es geben?

1 Antwort

Wenn die Eltern / die Person, welche das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den / die 12jährige/n hat, ins Ausland zieht.

Möglicherweise kann man auch weggewiesen (ausgewiesen) werden gemeinsam mit den Eltern, sollten sich diese etwas zuschulden kommen lassen und sie haben keine Schweizer Staatsbürgerschaft. Ich weiss aber nicht, ob es dieses Szenario überhaupt gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe hier schon länger.