Was bedeutet "unverzüglich" im Amtsdeutsch?
Wenn da zum Beispiel steht, Änderungen müssen "unverzüglich" bekannt gegeben werden - wie viel Zeit steht einem dann dazu zur Verfügung? Tage? Wochen? Oder ...?
12 Antworten
„Ohne schuldhaftes Verzögern“ Deinerseits.
Also so schnell wie es Dir möglich war. Und Ausreden im Sinne von „ich hatte was Anderes/Besseres zu tun“ gelten da nicht.
Wenn der Verhinderungsgrund Dir nicht von aussen aufgezwungen wurde und Du keinen Einfluss darauf hattest, dann zählt es nicht.
Ohne Verzug! Also sobald es etwas Mitzuteilen gibt, muss es mitgeteilt werden und es soll damit nicht gewartet werden.
Unverzüglich heißt sofort in dem Falle. Ohne weitere Zeit verstreichen zu lassen
Das heißt: ohne (unnötige) Verzögerung, also möglichst sofort. Es sei denn, etwas Unaufschiebbares hindert dich am Handeln.
Gruß, earnest
Also geht Erste Hilfe leisten klar vor? Und den Arbeitstag beenden auch?
Sobald du die Nachricht erhälst, solltest du diese bearbeiten.
Nicht ganz. Etwas Unaufschiebbares dürftest du vorher noch erledigen.