Warum war Norman Ritter in U-haft?

3 Antworten

Das mußt Du den zuständigen Haftrichter fragen. Vielleich bestand auf Grund des Verhaltens bei dem einen Angeklagten Flucht- und Verdunklungsgefahr, oder die Gefahr der Fremdgefährdung, und bei dem Anderen eben nicht. Das sind aber nur Mutmaßungen.

Wahrscheinlich, weil bei ihm Haftgründe vorlagen.