Wann Einmündungen freilassen?
Hallo! Ich habe bald meine Fahrprüfung und weiß noch nicht wann genau ich eine Einmündung freilassen muss. Wenn ich auf einer Vorfahrtstraße mit Stau bin und rechts eine Einmündung ist, muss ich diese ja freilassen, falls sie nach links abbiegen wollen. Aber wie ist das, wenn links eine Einmündung ist? Die können ja ohne Probleme rechts abbiegen. Und wenn sie links abbiegen wollen, müssen die irgendwann ja auch mal reinkommen. Macht man da Reißverschlussverfahren?
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe!
Beispiel
4 Antworten
Kreuzungen sind freizuhalten, Einmündungen von rechts ebenso - bei Einmündungen von links nicht - allerdings schadet Rücksicht nie.
Das Reißverschlussverfahren findet nur dann Anwendung, wenn ein Fahrstreifen endet oder sich dort ein Hinderniss auf der Fahrbahn befindet.
Es findet keine Anwendung bei Ein- oder Auffahrten (zb. Einfädelstreifen)!
Aber auch hier ist bei Stau Rücksicht angesagt.
So ermögliche ich hierbei anderen die Einfahrt - aber erst am Ende des Einfädelstreifens. Voher mach ich dicht. Logisch, denn wenn sich viele zu früh reindrängen - läuft auf dem rechten Fahrstreifen irgendwann gar nichts mehr...
Danke, jetzt habe ich es verstanden. Dazu gibt es so wirklich nichts im Internet 😂
Eine Einfahrt auf der anderen Straßenseite mußt Du nicht freihalten. Wenn, wie auf Deiner Zeichnung, jemand aus der linken Einmündung kommt, hast Du eigentlich Vorfahrt (gleichrangige Situation vorausgesetzt). Aber wie Du schon richtig sagst, wenn in Deiner Straße endlos Stau ist, kommt da keiner raus. Dann ist es nett, ein Auto vor sich einfahren zu lassen. Dazu läßt man eine Lücke und gibt demjenigen ein deutliches Handzeichen. Wenn das der nächste hinter Dir auch macht, ist allen geholfen.
Leider kommt es dabei immer wieder zu der unschönen Situation, dass die folgenden Fahrzeuge aus der linken Straße es als Freibrief ansehen, gleich hinterher zu fahren, wenn man einem Auto das Einfahren ermöglicht hat. Deshalb mache ich es in solchen Situationen so, dass ich sofort wenn der erste in die Lücke fährt, aufschließe, um dem nächsten Fahrer deutlich zu zeigen: nur einer!
Grundsätzlich solltest du bei Rückstau immer freihalten. Wenn es eine richtige Straße ist, dann sowieso. Wenn es z.B. ein Supermarktparkplatz ist und andere aus dem Gegenverkehr drauffahren könnten, musst du es auch freihalten. Es gibt auch immer wieder Stellen, wo darauf hingewiesen wird, dass du das tun sollst (per Schild).
Du solltest aber nicht überall Platz lassen, wo jemand irgendwann mal reinfahren wollen könnte. Beispielsweise eine Einfahrt zum Haus.
Dir sollte auch klar sein, dass es auch immer etwas drauf ankommt. Am aller wichtigsten ist es, Kreuzungsbereiche frei zu halten.
Du musst die Situation genauer beschreiben. Was hat Einmündungen freihalten mit dem Reißverschlussverfahren zu tun?
Hier gilt § 11 Absatz 1 StVO:
Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
Es geht also darum, dass du den Kreuzungsbereich (bzw. Einmündung) frei halten musst. Also immer, wenn der Verkehr stockt, lässt du Kreuzungsbereiche frei und fährst erst weiter, wenn hinter der Kreuzung Platz für dich ist.
Daraus ergibt sich, dass du kreuzende Fahrzeuge durchlässt, solange du warten musst. Wenn es weitergeht, hast du (wieder) die Vorfahrt.
Und wenn es langsam voran geht Reißverschlussverfahren? Derjenige kann ja nicht ewig warten bis der Stau auf meiner Straße vorbei ist