Vorladung Polizei?
Wenn ich z.B jemanden Angezeigt habe wegen Gefährlicher Körperverletzung meinen Strafantrag zurückziehe, weil man nur denn Antrag und nicht die Anzeige zurückziehen kann, was passiert danach mit der jeweiligen Person.
4 Antworten
Hallo, die gefährliche Körperverletzung ist kein antragsdelikt und wird somit auch ohne Antrag weiterverfolgt;
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrliche_K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)
Ist ein Offizialdelikt und muss daher ab Vorliegen der Kenntnis unabhängig von einer Anzeige oder einem Strafantrag von Amts wegen weiter verfolgt werden. Eine pauschale Aussage was nun passiert ist nicht möglich, da das vom Einzelfall abhängt.
Das entscheidet bei gefährlicher Körperverletzung ein Richter. Dein Strafantrag - den du auch zurückziehen kannst - ist dafür völlig unerheblich.
Gruß S.
Wenn tatsächlich wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde, ist ein Strafantrag nicht notwendig. Es wird also nach einer Anzeige ermittelt, ob du das willst oder nicht.
Anders ist das bei relativen* oder absoluten Antragsdelikten: Wird der notwendige Strafantrag zurückgezogen, entsteht ein Verfahrenshindernis, und die Ermittlungen müssen eingestellt werden.
was passiert danach mit der jeweiligen Person.
Werden die Ermittlungen eingestellt, passiert der angezeigten Person zumindest strafrechtlich nichts.
*) bei relativen Antragsdelikten kann der StA ausnahmsweise öffentliches Interesse feststellen, auch dann wird ohne Strafantrag weiter ermittelt.