Vorgehen wenn angehöriger ins Pflegeheim?
Folgende Situation: Die Oma von meinem Ehemann hatte einen schweren Schlaganfall. Lt. Der Ärztin kann sie nicht mehr alleine leben. Wir sind auch als die vorläufigen Betreuer in allen Bereichen eingesetzt. Das einzige was wir von ihren Wünschen wissen ist dass sie keine Operationen oder lebenserhaltende Geräte/Maßnahmen
Wir haben evtl. Schon ein Pflegeheimplatz gefunden, allerdings tun sich damit 2 Probleme auf:
Sie hat keine Patientenverfügung. Verweigert sie das Essen MUSS das Pflegeheim sie ins Krankenhaus einweisen lassen um dort wieder "aufgepäppelt" zu werden. Und dass immer und immer wieder aufs neue. Pflegeheim->Krankenhaus->PH->KH Solange sie Essen verweigert.
Frage 1: Können wir sowas ähnliches beantragen/o.Ä damit das Pflegeheim sie nicht ins Krankenhaus einweisen muss?
Frage 2: Sie hat eine Eigentumswohnung, ein Sparkonto und bezieht Rente. Der Platz im Pflegeheim muss ja bezahlt werden. Als erstes muss geschaut werden dass der Platz von Rente und Sparkonto finanziert wird. Was ist aber, wenn dieses Geld aufgebraucht wird? Müssen wir dann Ihre Wohnung verkaufen? Springt das Sozialamt für den Zeitraum X ein, indem die Wohnung zum Verkauf steht?
1 Antwort
Wenn du als Betreuer eingesetzt wirst gibt es schon einiges was du entscheiden kannst.
Wenn Sie aktiv Wünsche äußert, auch ohne Sorache artikuliert dann müssen die respektiert werden. Ein anderes Problem ist: die Heime sind chronisch unterbesetzt und mit Med notfällrnnüberfodert, rufen dann schnell die 110.. da kann man ohne patientenverfügung aber wenig machen.
Zum finanziellen: du musst eher einen zwischenkredit aufnehmen. Kann sehr kompliziert werden bis man als Betreuer immobilienverkäufe tätigen darf. Ein gewerblicher Betreuer würde fette Gebühren dafür nehmen.
Und für alle nicht beteiligten:
PATIENTENVERFÜGUNG und BETREUUNGSVOLLMACHT machen !!!
Ein Berufsbetreuer bekommt unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit eine gesetzlich festgelegte Pauschale. Für einen Kredit braucht man als Betreuer übrigens auch eine Genehmigung.
Gibt es etwas. Was ähnlcih wir eine Patientenverfügung ist aber vom Arzt oder so ausgestellt wird?
Wir wissen halt nur was sie nicht möchte. Durch die Aphasie kann sie keine Wünsche mehr formulieren und selbst ihr sprachverständnis kann lt. Ärztin nicht eingeschätzt werden.
Für grosseltern kann das Amt nichts vom Enkel verlangen.
Wenn er aber auch Erbe ist, dann liegt es in eurem Interesse dass die Immobilie nicht verschleudert wird. Die Zuzahlung bei höchster Pflegestufe mag 3000 Euro betragen, aber die Rente geht ja auch ab. Dann reicht eine Immobilie schon recht lange. Vielleicht reicht es dann auch die Wohnung erst mal zu vermieten.
Und das mit der Wohnung wird dann echt kompliziert glaube ich. Mein Mann und ich werden nicht für Kosten aufkommen müssen weil wir weit unter der einkommensgrenze liegen. Das Sozialamt wird aber vermutlich Terz machen weil ja eigenvermögen bei ihr da wäre, aufgrund der Wohnung