Von einer Haushaltsgemeinschaft ausziehen?

5 Antworten

Zumindest von der Größe her wäre die Wohnung für 1 Person dann mit 62 qm nicht mehr angemessen, die angemessene Größe läge dann in der Regel zwischen 45 qm - 50 qm, aber auf die Größe käme es im Endeffekt nicht unbedingt an, wenn die Wohnung dann trotzdem die angemessenen Kosten für die Warmmiete nicht übersteigen würde.

Sollte sie unangemessen sein, bekäme deine Mutter zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung, darin würde ich auch gleich mitgeteilt wie lange ( in der Regel weitere 6 Monate ) die unangemessenen Kosten bei der Berechnung ihres Bedarfs noch berücksichtigt würden und was es dann nach dieser Übergangszeit noch max.geben würde.

Sie müsste dann versuchen die Kosten zu senken oder sich eine angemessene Wohnung suchen bzw.den Differenzbetrag dann selber zuzahlen.

wenn die miete angemessen ist für eine person, kann sie dort wohnen bleiben. wenn nicht, bekommt sie eine aufforderung zur kostensenkung. die kdu können dann bis 6 monate weiter gezahlt werden.

Eigentlich müsste sie umziehen aber es kommt auch auf ihr Alter an!

Ich würde jetzt einfach mal behaupten das sie sich dann eine neue kleinere suchen müsste.

um Dir eine ordentliche und seriöse Antwort geben zu können , braucht es mehr als nur die Quadratmeter Anzahl.

Wichtig sind folgende Angaben : Miethöhe , Quadratmeter , Anzahl Zimmer ,

mit diesen Angaben kann dann geprüft werden ob diese im grünen Bereich ist. Dafür benötigt man dann die gleichen Angaben in welcher Höhe das Jobcenter diese bewilligt.

Ich denke aber das die Wohnung (mindestens) 2 Zimmer besitzt und die Miete für eine Person zu hoch sein wird.

In diesem Fall kann das Jobcenter sagen das der Überschuss welcher nicht übernommen wird (Miete) von der monatlichen Regelleistung abgezogen wird. ( ist aber eine Kann-Sache und muss vom Jobcenter nicht akzeptiert werden )

Kommt auf den Mietpreis an

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung