Vom Justizwachtmeister zum Justizfachwirt?

1 Antwort

Die 9-monatige Beamtenausbildung zum Justizwachtmeister gilt als abgeschlossene Ausbildung. Damit könntest du anfangen. Wie nun ein Übergang nach der Ausbildung zum Justizwachtmeister zum -fachwirt gestaltet ist, hängt von den Gegenbenheiten deines Bundeslandes ab. Die -fachwirte werden ja in Ausbildungszentren ausgebildet. Dort könntest du nachfragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung