Verlegung in andere Jva?

2 Antworten

Der ist nicht zur Unterhaltung da!

So einfach geht eine Verlegung auch nicht.Müssen schon andere gründe sein.


Ja, beantragen und begründen.

Dann wird die Anstaltsleitung das befürworten oder eben ablehnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.