Verlängerung der gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Hallo Liebe Gutefrage-Community,
Ich habe kürzlich ein Angebot von einem Unternehmen in Deutschland erhalten. In meinem jetzigen Arbeitsvertrag (s. bitte unten) steht die Information über Kündigungsfrist aber ich kann nicht verstehen, was genau das bedeutet. Habe ich in diesem Fall eine Kündigungsfrist für 1 Monat oder für 2 Monate?
§ 14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses/ Freistellung
- Nach Ablauf der Probezeit (§ 1) gilt für beide Seiten die gesetzliche Kündigungsfrist. Eine Verlängerung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Kündigungsfristen gilt entsprechend auch für den Mitarbeiter.
Vielen Dank Vorab!
Entschuldigung, das habe ich vergessen zu erwähnen. Ich bin jetzt seit etwa 5,5 Jahren bei meiner Firma. Danke vielmals!
2 Antworten
Dann gilt...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Du hast immer 4 Wochen, die gesetzliche Kündigungsfristen gelten nur für den Arbeitgeber.
Du bist Arbeitnehmer!
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden