Urlaub in den USA mit Vorstrafe?
Meine Freundin und ich, planen einen Urlaub in den USA. Ich google schon eine weile und komme trozdem nicht ganz auf eine Antwort.
Ich wurde vor 8 Jahren zu einer (Jugendstrafe) von 5,2 Jahren verurteilt wegen Drogenhandel über das Darknet. Nach 3 Jahren, wurden die restlichen 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Ich bin seit mehrern Jahren wieder ein "Komplett freier sauberer Mensch"
Im Internet finde ich immer nur das es für Verurteilte Dealer keine Einreise gibt?
3 Antworten
Das ist die dafür relevante Frage auf dem ESTA Antrag:
"Haben Sie jemals Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Verbrauch bzw. der Verteilung illegaler Drogen begangen?"
Quelle:
https://lovingnewyork.de/wp-content/uploads/2015/09/ESTA-Anmeldung-Schritt-4-leer.gif
Auf Englisch.
3. Have you ever violated any law related to possessing, using, or distributing illegal drugs?
This question, and the following two questions, exist for similar reasons as above, however, they are more straightforward.
Quelle: https://usaestaonline.com/esta-questions
Kannst du diese Frage mit „Nein“ beantworten?
Dann wird das ESTA nicht genehmigt und musst du ein Visum (B-1/2) beantragen, da kannst du darlegen wie „sauber und frei“ du bist.
Das kann ein Beweis-Dokument sein.
Wichtig ist auch, dass du deine Rückkehrwilligkeit beweisen kannst.
Fester Job, (Eigentums-)Wohnung, Kinder, Angehörige, solche Sachen.
Bei Drogen verstehen Amis einfach keinen Spaß und es ist nicht sicher, dass du das Visum bekommst.
Ein Versuch ist es allemal wert.
ESTA beantragen und alles wahrheitsgemäß beantworten. Wenn es abgelehnt wird dann musst du dich an die US Botschaft wenden und versuchen ein Visum zu bekommen, aber selbst das Visum ist keine Garantie für eine Einreise. Der Grenzbeamte kann dich am Flughafen trotzdem wieder abschieben und bei Drogendelikten kennen die Amis kein Spaß mehr.
Wenn du eine richtige Antwort haben möchtest, dann rufe die amerikanische Botschaft in Berlin oder ein amerikanisches Konsulat in deiner Nähe an.
Bedeutet, Führungszeugnis vorlegen dürfte dann reichen ?