UPS Abholung verweigern?
Hallo,
Ich habe bei eBay etwas verkauft.Dann habe ich den Kauf abgebrochen und den Käufer das Geld zurücküberwiesen per eBay.
Ich habe ihn auch schon 2 Tage vorher geschrieben das ich stornieren will aber er hat nicht geantwortet.
Er hat per UPS eine Abholung beantragt und er Fahrer sollte heute kommen.Da Paket darf um die 15kg wiegen.Was passiert wenn ich die Abholung verweigere?
eBay oder Kleinanzeigen?
Und nein, das ist nicht das Gleiche.
ebay
Hallo, welchen Grund hast du denn beim Abbruch angegeben?
Ware nicht mehr vorhanden oder kaputt
Ok, hat der ebay Support irgend etwas dazu geschrieben?
Sie haben da Geld erfolgreich zurücküberwiesen
4 Antworten
Zu allem Ärger handelt du auch noch als Minderjährigen bei ebay. Das gibt richtig Ärger bishin zum Ausschluss von ebay.
du kannst auf Ebay- nicht einfach einen Gültigen Kaufvertrag- einfach Einseitig zurück nehmen. VErkauft-ist Verkauft- die Ware gehört jetzt dem Verkäufer.
Du kannst Ihn NETT fragen - ob er vom Kauf zurücktreten kann. muss er aber nach deustcher Rechtsprechung nicht.
Schikcst du ihm dann die Ware nicht- musst du Ihm Schaderersatz zahlen.
du msst ihm dann also das Geld als Schadenerstaz zahlen- damit er sich wo anders so eine Ware wieder zum Marktüblichen Preis kaufen kann.
das würde etwa so aussehen: Ihr hattet einen Kaufvertrag über ein Handy von 50 € - du hast das Handy behalten- der Marktübrliche Preis , ist 200 € = dann darfst du gerne dein Handy behalten= Überweisst aber dem Käufer die 200€- damit er sich die Ware wo anders kaufen kann.
ebay
Du kannst den Kauf zwar technisch abbrechen, das löst den nach dem BGB zustandegekommen Kaufvertrag mit Deinen Käufer aber selbstverständlich nicht auf.
Diesen Kaufvertrag könnte der Käufer auch ganz leicht einklagen, selbstverständlich zu Deinen Lasten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Der Käufer kann einen gleichwertigen Ersatzartzikel von Dir verlangen oder ihn selbst kaufen, und die Differenz zum Erlös zahlst dann Du.
Google mal Deckungskauf.
Ich habe bei eBay etwas verkauft.
Dann musst Du die Ware auch liefern!
Dann habe ich den Kauf abgebrochen ...
Kannst Du einseitig - also ohne Zustimmung vom Käufer - garnicht!
Was passiert wenn ich die Abholung verweigere?
Dann stellt der Käufer entsprechende Ansprüche und das kann dann richtig aufwändig und teuer für Dich werden.
In der Höhe des Schadens und des Aufwandes, den der Käufer deswegen hat.
Wie viel würde das kosten