Unterschrift verändern
Ich bin mit dem Schriftbild meiner Unterschrift manchmal nicht ganz zufrieden. Sieht irgendwie so hingekritzelt aus. Wie ist das, kann man bei verschiedenen Gelegenheiten unterschiedlich unterschreiben oder muss die Unterschrift immer gleich sein? Wenn ich z.B. ein Paket in Empfang nehme würde ich gerne nur so ein Gekratzel machen, wohingegen ich bei Verträgen gerne ein schöneres Schriftbild hätte. Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorschriften? Kann man bei verschiedenen Gelegenheiten unterschiedliche Schriftstile benutzen oder muss die Unterschrift immer gleich aussehen?
3 Antworten
Es gibt hier keine Rechtsregel, wonach Sie immer gleich unterschreiben müssten. Aber wenn Sie unterschiedliche Unterschriften verwenden, setzen Sie sich der Gefahr aus, dass Ihre Vertragspartner bezweifeln, dass Sie eine bestimmte Unterschrift geleistet haben. Das klann dann zu Verzögerungen, Verärgerungen und zu dem Verlangen führen, Ihre Unterschrift von einem Notar oder einer sonstigen siegelführeden Stelle beglaubigen zu lassen. Vorschlag: Legen Sie sich eine lesbare, den Namen identifierende Unterschrift zu und verwenden Sie diese in allen Fällen. Von einer unterschiedlichen Zeichnung z.B. gegenüber dem Postboten und auf Verträgen oder gegenüber der Bank würde ich in Ihrem eigenen Interesse abraten, auch wenn - wie gesagt - niemand Sie zwingen kenn, immer gleich zu unterschreiben. Auf keinen Fall sollten Sie so unterschiedlich unterschreiben, dass der Verdacht erweckt würde, eine dieser Unterschriften stamme nicht von Ihnen, sondern sei gefälscht.
Tolle Frage, damit bin ich auch sehr oft konfrontiert. Mein Repertoire an Unterschriften reicht von einem Kreuz bis hin zum sauber ausgeschriebenen Namen. Je nach Stimmung und Anlass entscheide ich welche Variante ich einsetze. Auf meiner aktuellen EC Karte habe ich den Fehler gemacht, mit dem vollen Namen zu unterschreiben. Beim einkaufen bin ich allerdings selten in der Laune dieses kalligraphische Meisterwerk aufzuführen, weshalb manche Verkäufer mich bitten die Unterschrift zu wiederholen. Anderen ist es allerdings völlig egal, selbst wenn sie drauf sehen scheint es keinen Grund zur Beunruhigung zu geben.
Also genau weiß ich das nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unterschrift immer gleich sein muss. Wieso auch?
Wenn die Unterschrift im Personalausweis anders aussieht als auf der Kreditkarte und diese wiederum anders aussieht als die auf dem Kaufbeleg, könnte das schon ein Problem sein. Aber mich würde hier wie gesagt die rechtliche Situation interessieren.