Unterhaltsvorschuss Rückzahlung?
Hallo, ich habe das mit dem unterhaltsvorschuss Rückzahlung (hatte heute das Thema mit jemanden)noch nicht so ganz verstanden und Frage mich die ganze zeit man bekommt jetzt ein Kind zusammen trennt sich Vater kann nicht Unterhalt zahlen da er zu wenig verdient dann springt das Jugendamt ein mit Vorschuss was ja derzeit 230€ beträgt wenn ich richtig liege ...so wenn jetzt die mama sagen wir mal bis zum 6 .Lebensjahr erhält, weil der Kindsvater zu wenig verdient sind wir nach 6. Jahren bei 16.560€ Vorschuss...wenn der Vater dann besser verdient dann muss er die kompletten 16.560€ zurück zahlen? + Noch den laufenden Unterhalt?
1 Antwort
Wenn der Unterhaltspflichtige nachweislich für besagten Zeitraum nicht leistungsfähig war, muss der Unterhaltsvorschuss auch nicht erstattet werden.
Es besteht aber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, der Unterhaltspflichtige muss also sehen, dass er zumindest den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlen kann, dass Jugendamt kann also unter Umständen verlangen einen Nebenjob auszuüben, bis zu 48 Stunden in der Woche wären dann insgesamt zumutbar.