Uni Prüfung nicht bestanden Wiederholungsprüfung?
Hallo,
folgende Annahme:
Ich habe eine Prüfung an einer Uni am 01.07.2022 nicht bestanden. Die Prüfungsordnung sagt aus, ich kann muss sie innerhalb eines Jahres nachholen. Wenn ich die Prüfung nun im Sommer 2023 nachhole, dann kann die Prüfung zwar noch in der 1-Jahres Frist liegen, muss sie aber nicht. Weiß jemand, wie streng das mit der 1-Jahres-Frist ist? Heißt es einfach, sie muss innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden, oder wirklich innerhalb von 365 Tagen?
(Ich weiß, jede Uni hat andere Prüfungsordnungen, aber wie ist es bei euch?)
2 Antworten
Ich würde sagen, das kommt auf's Prüfungsamt an, wie streng es dort ausgelegt wird ;)
Bei mir ist die Regelung dieselbe und man hat mir beim Prüfungsamt gesagt, dass damit gemeint ist dass der Zweitversuch spätestens im 2. Semester nach dem Erstversuch stattfinden muss... und dass ich mir da keinen Kopf um diese Jahresfrist machen solle, Hauptsache ich mache es irgendwann.
Normalerweise ist mit 1 Jahr 2 Semester gemeint.