Umzug und ALG I?
Mir wurde der Job innerhalb der Probezeit gekündigt (letzter Arbeitstag in 2 Wochen) und ich möchte in eine andere Stadt umziehen, weil da mein Freund lebt und ich mich allgemein dort viel besser fühle (keine offizielle Ehe oder ähnliches).
- werde ich irgendwie dafür sanktioniert, wenn ich heute meine Wohnung kündigen würde? (also für einen Umzug im März)
- würde es helfen, eine Umschulung oder einen Job am Zielort finden würde?
- wenn man noch keinen Job gefunden hat, bekommt man überhaupt finanzielle Hilfe für einen Umzug in eine andere Stadt?
Ich wäre für hilfreiche, ernste Antworten sehr dankbar. Ich bin chronisch psychisch erkrankt, weshalb alles nicht so gut funktioniert, wie bei gesunden Menschen. Ich versuche es nun ein letztes Mal, mich in die Gesellschaft mit einem Job oder einer Umschulung zu integrieren, bevor ich dem Rat meiner Ärzte nachgehe und mich um eine Erwerbsminderungs- oder -unfähigkeitsrente bemühe, was mir sehr Angst macht und sich anfühlt wie das totale Aufgeben. Daher bitte ich um Geduld und freundliche Sprache, selbst, wenn etwas in meiner Frage nicht so schlau oder informiert klingt. Ich tue mein bestes, was für die meisten nicht genug klingen mag, aber ich meine es gut. Vielen herzlichen Dank.
2 Antworten
Einen Umzug darf man dir nicht verbieten und beim ALG - 1 musst Du das ganze nicht einmal begründen, so wie es z.B. beim ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter der Fall ist, wenn man da finanzielle Hilfen für den Umzug benötigt.
Man muss das ganze nur rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, damit es zu keiner Überzahlung und Rückforderung kommt, wenn nach dem Umzug eine andere Agentur für Arbeit zuständig wäre.
Wenn der Umzug aus persönlichen und nicht beruflichen Gründen erfolgt, dann wird es auch keine evtl. finanzielle Unterstützung geben, dass müsstest Du dann vorher mit deinem SB - klären, es wäre also eine neue Stelle erforderlich, damit es ggf. eine Unterstützung geben könnte.
Du wirst Arbeitslosengeld 1 bekommen? Du bist schon bei der Arbeitsagentur deswegen gewesen bzw hast dich gemeldet?
Generell kannst du immer frei deinen Wohnort bestimmen. Daraus dürfen an sich keine Sanktionen, schon gar nicht bei Arbeitslosengeld 1 erfolgen.
Besonders wenn es um ganz persönliche Lebensgestaltung, zusammenziehen mit dem Freund, geht , dann darf das Amt nichts dagegen haben. Sie müssen allerdings nicht in jedem Fall einen Umzug bezahlen.
die umzugskosten könnten getragen werden, wenn es eine Stelle in der anderen Stadt gibt
Oh, das klingt nach einem Schimmer Hoffnung. Vielen lieben Dank.
Vielen lieben Dank. Ich bin davon ausgegangen, dass ich ALG1 bekomme, da ich bis zur Kündigung 7 Monate in Vollzeit gearbeitet habe (versicherungspflichtig) und mindestens 5 weitere solche Monate in den letzten 30 Monaten dabei waren. Ich melde mich am Montag persönlich arbeitslos, dann sollte es klar werden, ob ich den Anspruch darauf habe... Ich verstehe dann, dass es im "schlimmsten" Fall auf das Geld für die Umzugskosten ankommt, was nicht leicht ist, aber dann weiß ich, worüber ich mir Sorgen machen müsste. Lieben Dank für die Klarheit!