TV Umstellung, wie funktioniert das?

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Die Kabelgebühren für den TV-Empfang wurden für Vermieter per Gesetz vom 01.12.2021 aus den Nebenkosten gestrichen. Eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 wurde dabei eingeräumt. Das heißt: Ab dem 01.07.2024 darf kein Vermieter mehr TV-Gebühren über die Nebenkosten verlangen.

1.) Diese Regelung betrifft nur das Kabelfernsehen in Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen, eigenes Häuschen, sowie für Satelliten- oder Internet-TV ändert sich gar nichts!
2.) Der Gesetzgeber verbietet den Einzug einer Kabel-TV-Gebühr durch den Vermieter über die Nebenkosten-Abrechnung. Der Gesetzgeber verbietet nicht die Bereitstellung von Kabelfernsehen durch den Vermieter, wenn sich beide Parteien über eine Bezahlung außerhalb der Nebenkosten einig sind! Unter dieser Voraussetzung kann alles bleiben wie bisher - nur die Bezahlung erfolgt jetzt direkt an den Vermieter und nicht mehr über den Mietpreis.

Will der Mieter nun unbedingt einen eigenen TV-Vertrag, muß er einen solchen spätestens ab dem 01.07.2024 beantragt haben. Der Vermieter ist verpflichtet, die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen (Multimedia-Dose in der Mietwohnung installieren lassen). War zuvor schon ein Kabel-Anschluß vorhanden, existiert diese Multimedia-Dose bereits.

Alternativ zu einem (überteuerten) Kabelvertrag kann der Mieter sich auch für Satelliten-TV oder Internet-TV entscheiden.

Satelliten-TV ist derzeit noch die einzigste Möglichkeit (in Deutschland), die meisten Sender kostenfrei (ohne irgend ein Abo) zu empfangen. Nachteilig hierbei ist die Anschaffung und Installation einer Satelliten-Schüssel. Nicht jeder Vermieter (dem nunmehr die Einnahme der Kabel-TV-Gebühr gesetzlich "weggebrochen" wurde), wird der Installation einer SAT-Schüssel irgendwo auf dem Dach oder an der Hauswand zustimmen...

Bliebe noch IPTV (Internet-TV) als Alternative. Dazu muß ein entsprechender Vertrag bei einem Anbieter (Freenet, Waipu, Amazon, Magenta usw.) abgeschlossen werden. Technisch wird der IPTV-Empfang dann durch einen zum Vertrag gehörenden TV-Stick realisiert. Die meisten Sticks haben ein HDMI-Interface und einen USB-Anschluß für die Stromversorgung. Der Stick wird an einem freien HDMI-Eingang am TV-Gerät angestöpselt. Über den USB-Eingang am Stick wird ein ganz normales USB-Kabel für die Stromzufuhr angesteckt. Hat das TV-Gerät keinen freien USB-Anschluß zur Verfügung, kann auch jedes beliebige passende Handy-Ladekabel verwendet werden.

Am TV-Gerät wird als Eingangsquelle der HDMI-Anschluß mit dem TV-Stick ausgewählt. Jetzt ist der Home-Screen des TV-Sticks zu sehen. Hier wechselst Du in die Einstellungen. Dort stellst Du eine Verbindung zum heimischen WLAN her. Anschließend wirst Du aufgefordert (oder Du mußt manuell in den entsprechenden Unterpunkt wechseln), die Zugangsdaten für Deinen TV-Vertrag einzugeben. Nunmehr besteht eine Verbindung zu Deinem TV-Anbieter, und dieser schickt Dir per Internet alle verfügbaren Programme ins Haus, die wiederum von Deinem TV-Stick per WLAN empfangen werden und von Deinem TV-Gerät wiedergegeben werden.

Jedes TV-Gerät, das über einen HDMI-Eingang verfügt, kann mit IPTV "nachgerüstet" werden. Einzig zu beachten ist die Wiedergabe-Auflösung des TV-Gerätes. Für einen einfachen HD-Fernseher reicht auch ein einfacher HD-TV-Stick. Hier wird kein teurer 4K-TV-Stick gebraucht!