trotz offener anzeige zur bundeswehr?
hey, ich hatte letztens jemanden ohne führerschein auf meinen motorrad fahren lassen( ich weiß, dass das dumm war ), und wir wurden von der polizei erwischt. momentan warte ich auf die post von der polizei. eine bekannte bei der polizei meinte, dass dies schnell vor gericht enden kann und so eine offene anzeige oft hinderlich für eine Bewerbung bei der Bundeswehr ist. Da ich mich aber für einen FWD bei der Bundeswehr bewerben möchte, wollte ich zuvor wissen, ob ich das deshalb knicken kann. Danke im Vorraus ;)
1 Antwort
...hey, ich hatte letztens jemanden ohne führerschein auf meinen motorrad fahren lassen( ich weiß, dass das dumm war )
Das war nicht nur dumm, das war eine Straftat, die entsprechende Konsequenzen für Dich haben wird.
...eine bekannte bei der polizei meinte, dass dies schnell vor gericht enden kann...
Nicht kann, sondern wird.
Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
...wollte ich zuvor wissen, ob ich das deshalb knicken kann.
Nicht unbedingt.
Du musst das in Deiner Bewerbung auf jeden Fall angeben, weil die das so oder so rausbekommen werden.