Taschengeldparagraph beim Kauf von Tieren?!
Neulich habe ich einen Ratgeber zur Haltung von Wellensittichen gelesen. Dort stand, dass Minderjährige ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten keine Wirbeltiere kaufen dürfen, was ja bekannt ist. Allerdings stand da auch dabei, dass Wellensittiche ja so kostengünstig im Unterhalt sind, dass sich Kinder beim Kauf auf den Taschengeldparagraphen berufen können. Wie ich das verstanden habe, will das Buch behaupten, dass Kinder also alleine Wellensittiche kaufen können. Stimmt das denn?
Das halte ich für so ziemlich die dämlichste Regelung, mit der die deutsche Bevölkerung in letzter Zeit beglückt worden ist. Da kann doch das Tier nichts dafür, dass sein Futter so billig ist. Und nur weil es nicht viel kostet, heißt das doch noch lange nicht, dass es auch tatsächlich in ausreichenden Mengen gekauft und richtig eingesetzt wird, von anderen Problemen wie (tier-)medizinischen Notfällen mal ganz abgesehen.
2 Antworten
Der Taschengeldparagraf hat damit recht wenig zu tun, da greift das Tierschutzgesetz.
§ 11c
Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten
16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf
Und meines Wissens nach sind Vögel Wirbeltiere.
Ja, Um einen Hund für viel hundert Euro kaufen zu können oder ein Pferd für viele tausend Euro, muß man 18 sein, da greift dann wieder der Taschegledparagraf, Minderjährige können da keine Verträge abschließen. Kein Züchter oder Privatmensch mit Verantwortungsgehühl wird einem Kind Hund, Katze, Pferd verkaufen, weil er damit rechnen muß, daß das Tier am nächten Tag wieder vor der Tür steht oder im Tierheim landet.
Ok, danke schön. Wobei es sicher auch Züchter ohne Verantwortungsgefühl gibt -_-
Der Taschengeldparagraph §110 BGB deckt nur solche Dinge, die keine weiteren Kosten mit sich bringen.
Ein Tier braucht Futter, Haltung, Tierarzt etc. und zudem wohnt es ja unter dem Dach der Eltern. Daher können sich die Verkäufer nicht auf den §110 BGB berufen, wenn das Tier von den Eltern nicht erlaubt war. Sie müssten es zurück nehmen. Anständige Geschäfte verkaufen einem Kind keine lebende Tiere einfach so.
Sehe ich genauso.. Es wird leider ziemlich viel falsches Wissen als seriös verkauft...
Danke für deine Antwort!
Das dachte ich eben auch, aber es stand wirklich so in den Buch... Jedenfalls bin ich jetzt schon erleichtert. Es wäre ja wirklich eine Frechheit gewesen.
Daher können sich die Verkäufer nicht auf den §110 BGB berufen
Das mag zwar logisch klingen, ist aber vollkommen falsch.
Vielen Dank für deine Antwort!
Das wusste ich auch nicht. Ich dachte, man muss 18 sein, um Wirbeltiere kaufen zu können, und ab 16 kriegt man Fische, Krebse, Schnecken usw... Also danke für die Aufklärung. Und ich bin wirklich froh, dass das Buch nicht recht hatte :D