suspekte Stromrechnung zahlen ?
Hallo zusammen - nachdem wir Anfang letzten Jahres für einige Monate eine
Wohnung in einem 2 Familien-Haus vermietet hatten (die andere Wohnung stand in der Zeit leer) - kam nun vom städtischen Regionalanbieter (den wir selbst
bislang noch nie als Stromanbieter gewählt haben ;; der sich aber (eigentlich) automatisch einschaltet (hat er aber seinerzeit nicht getan!), wenn irgend ein Haus in die Grundversorgung fällt) eine Horrorrechnung an.
Nach ca. einem Jahr meldet sich also dieser (eigentlich) "automatisch zuständige Regionalanbieter" mit dieser äußerst fraglichen Rechnung (wirklich horrormäßig).
In diesem Schreiben benennt er sich selbst seit Oktober 21 zuständig zu sein und
gibt eine an die 4000 kw/h verbrauchten Strom an, den wir zahlen sollen.
Der Netzbetreiber (also nicht Regionalstromanbieter) hatte im Frühsommer
vergangenen Jahres (also fast vor einem Jahr) auf meine Frage hinsichtlich der hier fehlenden "Corona-Selbstablesungsaufforderung" angegeben, dass ich nicht Eigentümer sei - sondern dies erst einmal nachweisen solle. Unter Mitteilung meiner Daten, Zählernummer etc. erkannte er mich (als schon immer und ewig Eigentümer dieses Hauses) n i c h t an. Seltsamerweise kam dann gestern ein an mich adressierter Brief (den ich letztes Jahr vermisst hatte und deswegen anrief) mit der Aufforderung zur Selbstablesung (obwohl ich ja offensichtlich in deren Augen noch immer nicht der Eigentümer bin). - Was würdet ihr nun tun ? -
Gruß Skipper
4 Antworten
Jegliche Kommunikation solltest Du in Schriftform halten, damit ein klarer Nachweis bei einem eventuellen späteren Prozess möglich ist.
Hast Du denn noch die Rechnungen Deines bisherigen Lieferanten? Den würde ich kontaktieren und feststellen, wer denn nun Dein Vertragspartner ist. Es kann ja sein, dass dieser übernommen wurde und Du das nicht mitbekommen hast.
Sei mal vorsichtig mit Deinen Daten, die Du übermittelst. Wenn Deine Eigentümerschaft jemand in Frage stellt, muss der zunächst mal begründen, warum das so ist. Sollte es der nachfolgende und rechtmäßige Vertragspartner sein, dann haben die bei der Übergabe der Daten wohl geschlampt. Da kannst Du mal Dein Recht auf Einsichtnahme in den zu Dir gespeicherten Daten ausüben.
Vielleicht ist da auch nur jemand dreist genug, mit so einer Masche schwer zu beschaffende Daten von Dir abzugreifen und irgendeinen Unfug damit zu betreiben.
Der einfachste Weg, Dich als Eigentümer auszuweisen, könnte darin bestehen, dass Du persönlich in deren Büro aufwartest und eine visuelle Einsicht in den Kaufvertrag gestattest. Mehr aber auch nicht. Die müssen dann eben einen entsprechenden Haken in ihrer Datenbank setzen. Das sind Daten, die für die Erfüllung des Vertrages nicht nötig sind und daher dürfen sie die auch nicht einfordern, geschweige denn speichern.
Einfach der Rechnung auf schriftlichem Wege widersprechen und die Rechtmäßigkeit infrage stellen. Wenn auf der Rechnung weder Zeitraum noch Stromverbrauch aufgeschlüsselt angegeben wird, ist das schon mal ein Grund die Rechnung abzulehnen, weil dir jegliche Überprüfung unmöglich ist.
Im Grund kein Problem. Ablehnen und wenn die nicht reagieren, die Bundesnetzagentur informieren, was ich auch in dem Schreiben erwähnen würde.
In solchen Fällen alles immer schriftlich und per Einschreiben erledigen und nicht telefonisch.
Dein Problem ist leicht zu lösen, wenn man die erforderlichen Schritte geht.
Wenn du 4000kwh verbraucht hast, wirst du wohl auch zahlen müssen. Also mein Jahresverbrauch lag die letzten Jahre bei ca. 680 kWh pro Jahr.
4000kwh ist der Jahresverbrauch einer drei köpfigen Familie mit warm Wasser über Durchlauferhitzer … ich vermute hier wurden Zählerstände geschätzt …
Ja, zu Gunsten des Stromanbieters selbstverständlich ☝️😜🤣
Das lässt sich aber mit einer einfachen Anpassung des Zählerstandes korrigieren …. Versteh gar nicht wo das Problem liegt…
meine Mieter sind im Dezember ausgezogen und im Januar stand das haus leer, ab 20. 1 hatte ich neue Mieter die zum. 1.2 die Miete gezahlt haben und auch Strom und Gas angemeldet haben - ICH habe im Januar den Zählerstand vom 1.1 online beim grubdversorger eingetragen und mit Anmeldung der Mieter war ich auch schon wieder raus… und so läuft das normalerweise
wenn man sich natürlich schätzen lässt, kommt da sowas bei rum …
... da bin ich mir nicht so ganz sicher. Ich selbst habe nicht in dem Haus gewohnt und auch keinen Strom verbraucht.
ist das jetzt ein geschätzter oder angelesener Zählerstand?
wenn geschätzt: reich den richtigen Ein und feddich
hast du die Zählerstände bei ein-/Auszug der Mieter notiert und gegenzeichnen lassen?
... wie oben schon mitgeteilt, habe ich kurz nach dem Auszug des Mieters den Zählerstand mitgeteilt. Das wird aber abgestritten und behauptet, dass der Strom angeblich "geschätzt" werden musste.
Spielt doch auch gar keine Rolle
gib denen einfach den korrekten Zählerstand durch, bitte um korrigierte Abrechnung ubd fertig - notfalls machst du ein Foto vom Zähler
denn der müsste nach deiner Argumentation ja ca 3500 kWh niedriger sein
Wurde der Zählerstand per Mail mitgeteilt ? Vielleicht kannst du an deinem PC diese Nachricht noch zurückverfolgen.
Das wichtigste sind doch erstmal die Zählerstäne. Wurden die bein Einzug und Auszug des Mieters erfasst.
Hatte der Mieter einen Stromanbieter oder hat er das versäumt.
Für Strom den der Mieter verbraucht hat muss er natürlich selbst aufkommen.
... ich weiß, dass der Mieter sich selbst erst vor kurzem bei seinem Stromversorger (und das ist der Regionalanbieter) abgemeldet hat, obwohl er schon etliche Monate vorher aussgezogen ist.
Vielen Dank für Deine Antwort. Also die Frage(n), die sich uns aktuell stellen sind A) warum meldet sich gerade "JETZT" der zuständige "Regionalanbieter als Grundversorger" und nicht schon vor einem Jahr bzw. warum hat er nicht noch ein weiteres Jahr gewartet ?
B) Ist es rechtens, dass der "Regionalanbieter" sich r ü c k w i r k e n d (mit seiner Rechnung) ab Oktober 21 als zuständig bezeichnet (also etliche Monate zurück liegend) ? - Und das, obwohl er es als Regionalanbieter ja schon immer war.
- - - In einem Telefonat konnte ich auch heraushören, dass denen selbst Informationen fehlen hinsichtlich Leerstand und Vermietung - die doch eigentlich der Netzbetreiber wissen müsste und folglich auch hätte weiter geben können/müssen (hat er aber nicht). - - - -
C) Wenn mir nun eine Rechnung an die 4000 kw/h unter die Nase gehalten wird - und das ja offensichtlich für bzw. über den Zeitraum ab Oktober 21 ist es definitiv nicht rechtens. Denn dieser Verbrauch hat sich nicht seit bzw. innerhalb diesem Zeitraum angesammelt, sondern schon viel, viel früher.
D) Ein von mir vor einem Jahr mitgeteilter Zählerstand wird abgestritten - obwohl ich Tag und Name des Gesprächpartners angeben kann.
Aber so rundweg hänge ich vor allem an DEM PUNKT - dass es nicht rechtens sein kann mir eine über einen längeren Zeitraum als seit Oktober 21 angesammelten Stromverbrauch anzulasten. Also bezüglich dem Punkt A und B.
In der Rechnung geht also folglich auch keinerlei detaillierte Auflistung hervor - hinsichtlich: Zeitraum / Stromverbrauch und Kosten.
Und last not least Punkt E) bin ich gemäß der letzten Aussage des Netzanbieters von vor einem Jahr gar nicht zahlungspflichtig, da er mich ja bis zum gestrigen Schreiben mit der Ablesungs-Aufforderung, gar nicht als Eigentümer anerkennt.