Stimmt diese aussage betreff kindesrückführung?

6 Antworten

laut Anwälte könnten wir nichts mehr tun.

Wenn der Rechtsweg erschöpft ist, kann man Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegen. Grundlage ist hier natürlich Art 6 GG.

Die Aussichten beim BVerfG sind aber eher mau, meißt wird die Sache nicht zur Entscheidung angenommen. Wobei es beim Sorgerecht ein wenig besser aussieht, da es hier immer direkt um Art 6 Abs 2 GG geht.

Woher ich das weiß:Recherche

Damit das möglich ist, muss wirklich eine sehr sehr große Veränderung sichtbar sein und über einen längeren Zeitraum andauern.

Innerhalb der nächsten 2 Jahre halte ich jeden neuen Antrag von euch für erfolglos.

Es wird keine Rückführung geben - ihr hattet Chancen über Chancen und habt nicht geändert.

ihr seit garnicht in der lage etwas zu verändern und auch garnicht gewillt.

  • hast du dich sterilisieren lassen?
  • hast du endlich vollzeit arbeit angenommen um deine unterhaltsschulden zu zahlen u zukünftigen unterhalt zu leisten?
  • hast du einen termin um dich zu sterilisieren zu lassen?
  • hast du dir einen therapeuten zugelegt um deine störungen bearbeiten zu lassen
  • bist du in einer unterkunft untergekommen für psychisch kranke?
  • hast du dir einen betreuer zugelegt, der deine angelegenheiten endlich bearbeitet, da du es nicht kannst

da du nicht in der lage bist überhaupt zu überblicken und intellektuell zu verstehen was dir überhaupt gesagt wurde und du dein kindeswohlgefährdendes verhalten nicht ablegen kannst, werden die kinder nie mehr zu dir zurück kommen.

Wenn sich an den Voraussetzung und/oder urteilbegründenden Tatsschen etwas geändert hat, könnt ihr erneut klagen.

Aber so wie ich die anderen Antworten lese, ist das bislang nicht der Fall.