Sollte der Aufruf zur Errichtung eines Kalifats strafbar sein?

Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen

Ja, der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. 52%
Nein, das würde die Meinungsfreiheit zu sehr einschränken. 48%

7 Antworten

Nein, das würde die Meinungsfreiheit zu sehr einschränken.

Da wüsste man ja nicht, wann was ein Witz und wann nicht ist.

Außerdem bin ich eher gegen Delikte, die etwas mit Aussagen zu tun haben.

Worte sind in meinen Augen nicht so strafwürdig wie Taten.

Philippus1990 
Fragesteller
 04.05.2024, 14:48
Worte sind in meinen Augen nicht so strafwürdig wie Taten.

Also sollten Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung und Volksverhetzung legal sein?

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xxHistoryxx  04.05.2024, 15:01
@Philippus1990
Also sollten Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung

Ja. Ich bin der Ansicht, etwaige Schäden sollten allenfalls zivilrechtlich einzufordern sein.

Volksverhetzung

Jedenfalls bedingt. Dass man sich z.B. nicht legal in einer Weise, wie ich das als Protestant für angemessen erachte, gegen den Katholizismus auflehnen darf, ist für mich ein Unding.

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Philippus1990 
Fragesteller
 04.05.2024, 15:17
@xxHistoryxx
Dass man sich z.B. nicht legal in einer Weise, wie ich das als Protestant für angemessen erachte, gegen den Katholizismus auflehnen darf, ist für mich ein Unding.

Was wäre denn eine solch angemessen Weise?

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Familiengerd  04.05.2024, 19:33

Die Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung (also auch das Grundgesetz) abschaffen zu wollen, ist selbstverständlich strafbar, gegebenenfalls sogar als Hochverrat.

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xxHistoryxx  04.05.2024, 19:41
@Familiengerd

Das ist für mich was anderes als wenn man das bloß sagt (aus welchen Motiven auch immer).

Aber stimme Dir natürlich vollkommen zu.

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Familiengerd  04.05.2024, 19:54
@xxHistoryxx
Möglich ist [...] eine Strafbarkeit wegen Aufforderung zur Begehung eines Hochverrats gemäß den §§ 111, 81 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. Fischer, § 83, Rn. 3). Nach § 111 Abs. 1 StGB wird wie ein Anstifter (d.h. aus demselben Strafrahmen wie der Täter, § 26 StGB) bestraft, wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, wird der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 111 Abs. 2 Satz 1 StGB).

(Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, WD-7-095-21-pdf-data.pdf )

Ein Schild wie "Kalifat ist die Lösung" fällt aber selbstverständlich noch nicht darunter.

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Nein, das würde die Meinungsfreiheit zu sehr einschränken.

Also wenn ich das richtig verstehe dann ist es bereits illegal wenn man die freiheitlich demokratische Grundorndung abschaffen will.

Generell halte ich es nicht für besonders sinnvoll Worte und Meinungen zu verbieten

Philippus1990 
Fragesteller
 04.05.2024, 14:49
Also wenn ich das richtig verstehe dann ist es bereits illegal wenn man die freiheitlich demokratische Grundorndung abschaffen will.

Das siehst Du nicht richtig.

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Familiengerd  04.05.2024, 19:31
@Philippus1990
Das siehst Du nicht richtig.

Selbstverständlich sieht Kaen011 richtig!

Die Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung (also auch das Grundgesetz) abschaffen zu wollen, ist selbstverständlich strafbar, gegebenenfalls sogar als Hochverrat.

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Philippus1990 
Fragesteller
 04.05.2024, 19:38
@Familiengerd
Die Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung (also auch das Grundgesetz) abschaffen zu wollen, ist selbstverständlich strafbar, gegebenenfalls sogar als Hochverrat.

Er hat geschrieben es sei bereits illegal, wenn man die FDGO abschaffen will. Das ist falsch. Oder wie viele Kommunisten und Nationalsozialisten sitzen deshalb im Knast? Eben. § 81 StGB erfordert Gewalt oder Drohung mit dieser. Die FDGO abschaffen zu wollen allein genügt nicht.

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Familiengerd  04.05.2024, 19:54
@Philippus1990
Möglich ist [...] eine Strafbarkeit wegen Aufforderung zur Begehung eines Hochverrats gemäß den §§ 111, 81 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. Fischer, § 83, Rn. 3). Nach § 111 Abs. 1 StGB wird wie ein Anstifter (d.h. aus demselben Strafrahmen wie der Täter, § 26 StGB) bestraft, wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, wird der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 111 Abs. 2 Satz 1 StGB).

(Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, WD-7-095-21-pdf-data.pdf )

Ein Schild wie "Kalifat ist die Lösung" fällt aber selbstverständlich noch nicht darunter.

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Philippus1990 
Fragesteller
 04.05.2024, 19:57
@Familiengerd
Er hat geschrieben es sei bereits illegal, wenn man die FDGO abschaffen will. Das ist falsch. Oder wie viele Kommunisten und Nationalsozialisten sitzen deshalb im Knast? Eben. § 81 StGB erfordert Gewalt oder Drohung mit dieser. Die FDGO abschaffen zu wollen allein genügt nicht.
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Familiengerd  04.05.2024, 21:52
@Philippus1990
Er hat geschrieben es sei bereits illegal, wenn man die FDGO abschaffen will.
Das ist falsch.

Nein, das ist nicht unbedingt falsch, weil es darauf ankommt, wie konkret dieses Vorhaben ist, was konkret an Vorstellungen, Plänen damit verbunden ist.

Die bloße Aussage, man wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen oder lehne sie ab, ist allerdings noch kein Straftat bestand.

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Philippus1990 
Fragesteller
 04.05.2024, 22:26
@Familiengerd
Nein, das ist nicht unbedingt falsch

Doch, ist es. Und jetzt hör bitte mit Deinem Quatschjura auf.

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Familiengerd  04.05.2024, 22:50
@Philippus1990

Gebe ich Dir gerne zurück, wenn Du nicht in der Lage bist, das zur Kenntnis zu nehmen, was ich mit dem "weil" - entscheidend für das Verständnis - weiter dazu geschrieben habe, sondern es vorzieht, mich entstellend verkürzt zu zitieren.

Außerdem hast Du ganz sicher nicht zu bestimmen, wann ich womit aufzuhören habe! Klar?

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Philippus1990 
Fragesteller
 04.05.2024, 22:53
@Familiengerd
Außerdem hast Du ganz sicher nicht zu bestimmen, wann ich womit aufzuhören habe! Klar?

Doch. Und jetzt lass mich bitte in Ruhe.

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Nein, das würde die Meinungsfreiheit zu sehr einschränken.

Mit dem Strafrecht können wir nicht die Fehler der Zuwanderungspolitik reparieren.

Wir müssen auf jeden Fall den Zuzug von weiteren Muslimen stoppen.

Ja, der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.

auf jeden Fall so lange wie Parolen wie "unser Land zuerst" unter Strafe stehen.

Ich meine, Aufrufe wie "Deutschland den Deutschen..." kann ich verstehen, dass man das verbietet! aber wenn man berrechtigterweise fordert, dass z.B. die eigenenen Intressen eines Landes stärker duchgesetzt werden, kann soll und muss das legitim sein.

Ja, der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.

Es ist ein Aufruf zum Umsturz unserer demokratischen Ordnung.