Sitzenbleiben?

1 Antwort

Du bist in der Oberstufe und kannst diesen Sachverhalt nicht eigenständig recherchieren? Du sollest dir noch mal Gedanken über deine Eignung zur Hochschulreife machen.

https://ostschule.de/schule/organisation/sekundarstufe-ii/jahrgang-11-einfuehrungsphase/versetzung-in-die-qualifikationsphase/

in 1 der verbindlichen Fächer weniger als 05 Punkte erreicht hat und dies durch 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder zwei mal 07 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgleichen kann,

Also, kannst du die 3 Punkte mit 10 Punkten in einem anderen Pflichtfach oder mit zwei Mal 7 Punkten in zwei Pflichtfächern ausgleichen?

Übrigens gibt es für solche Fragen auch einen Oberstufenberater oder eine Oberstufenberaterin, die dir VERBINDLICH und nicht auf Laienbasis Auskuft erteilen können.