Sind unten beschriebene Kosten zulässig?
Hallo zusammen,
ich bin Januar 2023 aus meiner vorherigen Wohnung frühzeitig ausgezogen. Die Dame, die für das Gebäude als 'Hausmeisterin' zuständig war, habe ich meinen geplanten Auszug frühzeitig mitgeteilt. Darauf meinte sie, dass sie bereits jemanden hätte, der Interesse an der Wohnung hat. Der Herr hat sich die Wohnung angeschaut und wollte diese auch gerne haben. Der Vermieter hat den potenziellen Nachmieter akzeptiert und alles weitere in die Wege geleitet. Das hat auch alles geklappt und wir sind im guten auseinander gegangen. Er meinte noch, dass er einen Teil der Kaution für eventuelle Nachzahlungen einbehält, was ich auch nachvollziehen konnte.
Vor 2 Tagen habe ich eine Abrechnung meines vorherigen Vermieters bekommen, in der einige Kostenstellen aufgelistet wurden, von denen ich nicht weiß, ob diese zulässig sind.
1. 15€ für das Kautionsbuch. Darüber stand nichts im Mietvertrag.
2. 20€ Verwaltungskosten für den frühzeitigen Auszug. Dies war so im Mietvertrag vereinbart, wäre für mich also in Ordnung.
3. 40€, da ich keinen Nachmieter gestellt habe, da die Hausmeisterin bereits jemanden hatte. Stand so auch nicht um Mietvertrag.
Außerdem stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter die Kaution auf ein Kautionskonto angelegt hat, so wie es im Mietvertrag vereinbart war und was aus den Zinsen geworden ist. Das sind zwar keine Summen, aber interessieren würde es mich trotzdem.
75€ mag für einige nichts zu sein, aber für mich ist das aktuell viel Geld und ich würde gerne wissen, ob ich diese Kosten umgehen kann.
Freue mich über nette und konstruktive Antworten :)
LG
2 Antworten
Der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses geht hier ein mündlicher Auflösungsvertrag voraus. Der Vermieter hat ohne deine ausdrückliche 'Zustimmung
Klauseln inkraft gesetzt , die allesamt nichtig sind.
Das "Kautionsbuch" kannn ja nur ein Kautionssparbuch sein und muss daher durch die ausstellende Bank auch als solches gekennzeichnet sein. Die Ausstellungskosten trägt der Vermieter. Auszahlungen von diesem Sparbuch darf die Bank nur mit deiner Genehmigung vornehmen. Es steht zu vermuten, dass der Vermieter hier fälschlich gehandelt hat.
Fazit: Der Kautionsabrechnung ist zu widersprechen. Diese 20€ Verwaltungskosten sind ebenfalls unwirksam, obwohl im Mietvertrag verankert, denn Verwaltungskosten hat stets der Vermieter zu tragen. Fordere den Vermieter unter Fristsetzung auf den Betrag von 75,00€ auf dein Konto zu überweisen.
15€ für das Kautionsbuch
Was bitte schön soll denn ein Kautionsbuch sein?
Zinsen aus der Kaution sind nachzuweisen - gleichgültig wie gering sie auch sein mögen.
20€ Verwaltungskosten für den frühzeitigen Auszug. Dies war so im Mietvertrag vereinbart, wäre für mich also in Ordnung.
Dabei dürfte es sich um eine nicht zulässige Klausel handeln.
40€, da ich keinen Nachmieter gestellt habe, da die Hausmeisterin bereits jemanden hatte. Stand so auch nicht um Mietvertrag.
Es ist nicht Aufgabe eines Mieters einen Nachmieter zu stellen - einseitige Benachteiligung, da ein Vermieter im Prinzip jeden genannten potentiellen Nachmieter ablehnen kann.