Schwarzarbeit oder nicht?

3 Antworten

es wäre in jedem fall ein geltwerter vorteil der zu versteuern wäre. Ansonsten halte ich das persönlich um kein typisches Angestelltenverhältnis weil der Arbeitsrumfang stark schwankt und es auch nicht direkt auf Anweisung arbeitet sondern selbstständig dinge einfach repariert wenn sie anfallen im haus.

Das wäre meiner Meinung nach illegal, es muss immer eine Regelung getroffen werden, die die Steuer als auch die Sozialversicherung berücksichtigt.

Kostenloses Wohnen und Sachbezüge sind meiner Meinung nach sozialversicherungs- bzw. steuerpflichtig:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/freie-kost-und-logis_idesk_PI42323_HI521140.html

Der Arbeitnehmer wäre meiner Auffassung nach anzumelden.

wie lange könnte man rückwirkend angemeldet werden ohne Strafe ?

Jederzeit, aber ohne "Strafe" ggf. gar nicht :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.