Schwarzarbeit oder nicht?
Hallo , angenommen jemand arbeitet als Hausmeister. Bekommt im Gegenzug dort im Haus eine Wohnung und ein Auto gestellt. Ansonsten fließt kein Geld. Also kein Lohn oder ähnliches. Eine Anmeldung erfolgt jedoch nicht. Wäre das Schwarzarbeit? Und sollte das öffentlich werden , wie lange könnte man rückwirkend angemeldet werden ohne Strafe ?
3 Antworten
es wäre in jedem fall ein geltwerter vorteil der zu versteuern wäre. Ansonsten halte ich das persönlich um kein typisches Angestelltenverhältnis weil der Arbeitsrumfang stark schwankt und es auch nicht direkt auf Anweisung arbeitet sondern selbstständig dinge einfach repariert wenn sie anfallen im haus.
Das wäre meiner Meinung nach illegal, es muss immer eine Regelung getroffen werden, die die Steuer als auch die Sozialversicherung berücksichtigt.
Kostenloses Wohnen und Sachbezüge sind meiner Meinung nach sozialversicherungs- bzw. steuerpflichtig:
Der Arbeitnehmer wäre meiner Auffassung nach anzumelden.
wie lange könnte man rückwirkend angemeldet werden ohne Strafe ?
Jederzeit, aber ohne "Strafe" ggf. gar nicht :)