Rufbereitschaft nach Arbeitszeit?
Hallo, ich habe Bereitschaftsdienst, meine Arbeitszeit, ist von 7:00-16:00 Uhr und Bereitschaftsdienst von 16:00 bis 00:00 Uhr und das von Montag bis Sonntag, ist das rechtlich zulässig?
5 Antworten
Das ist natürlich "rechtens". Wobei Du noch Glück hast, denn meine Rufbereitschaft umfasste die gesamte Zeit, die außerhalb der Arbeitszeit liegt, incl. aller Sonn- und Feiertage. Die "Ruhezeit" findet auch während der Rufbereitschaft statt. Natürlich werden die Rufbereitschaften bezahlt.
Ja, ist es, deine Tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten und es muss eine Regelung wegen 11 Stunden Ruhezeit geben
Danke für die schnelle Antwort, aber beginnen die 11 Stunden Ruhezeit dann ab 16 uhr ?
Wenns es vertraglich vereinbart wurde und bezahlt wird, ist es natürlich rechtens
Bekannt. Dennoch ...
Nicht alles was vertraglich vereinbart ist, ist auch rechtens.
Sie kann/darf auch nicht durchgehend, ohne Unterbrechung sein.
Was Rufbereitschaft angeht schon. Und genau darum geht es hier. Siehe Frage.
kündige lieber ?
Nicht alles was vertraglich vereinbart ist, ist auch rechtens. Schon gar nicht "natürlich#".