Rückerstattung der Anmeldegebühr bei nicht abgeschlossener Fahrschulausbildung möglich?
Hallo liebe Community,
im Januar letzten Jahres habe ich mit meiner Fahrschulausbildung begonnen, jedoch aufgrund meiner Studien- und Arbeitssituation nicht genug Zeit gefunden, um den Führerschein zu vollenden. Ich habe lediglich an den Theoriestunden teilgenommen und dafür 400 Euro bezahlt. Nach den Stunden habe ich etwa 100 Euro für die Anmeldung beim TÜV (i guess?) an Fahrschule bezahlt und weitere erforderliche Unterlagen wie Passbild, Sehtest und das Erste-Hilfe-Zertifikat abgegeben. Bisher habe ich mich jedoch nie für eine Prüfung angemeldet.
Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die bereits bezahlten 100 Euro für die Anmeldung zurückzuerhalten. Ich muss zugeben, dass ich in diesem Bereich nicht besonders bewandert bin, da meine Schwester zeitgleich mit mir begonnen hat und mich in der Vergangenheit bei den organisatorischen Abläufen unterstützt hat. Sie steht kurz vor dem Abschluss ihrer Fahrschulausbildung.
Habt ihr Erfahrungen oder Kenntnisse darüber, ob eine Rückerstattung in solch einer Situation möglich ist? Vielleicht hat jemand von euch bereits eine ähnliche Situation erlebt oder kann aus der Perspektive eines Fahrschulinhabers Licht ins Dunkel bringen.
2 Antworten
schätze dass du nicht einen Euro erstattet bekommst. das ist nicht ein Fehler von der Fahrschule, sondern dein Verschulden, warum soll die Fahrschule dafür aufkommen müssen.
was du bezahlt hast, die Grundgebühr, und für den Führerscheinantrag, den hat die Fahrschule für dich erledigt.
Anmeldung Tüv, das war wohl für die schriftliche Prüfung
Nein sowas ist nicht möglich.
wenn man keine zeit hat sollte man auch nicht mit sowas anfangen
War lediglich eine Frage.
Du hättest dir deinen Spruch sparen können.