Rollige Katze behalten?
Meiner Nachbarin ist eine Kätzin zugelaufen.
Sie ist rollig, also will sie Junge bekommen. Jedenfalls verschwindet sie manchmal tagelang, und keiner weiß wohin.
Sie wird dauernd gefüttert, von meinen Nachbarn, einer anderen aus meiner Nachbarschaft und, falls sie doch jemanden gehört, auch dort. Außerdem will sie sich mit einem kastrierten Kater aus meiner Straße paaren.
Ich frage mich, ob meine Nachbarin diese Kätzin behalten und in die Wohnung lassen darf, oder ob sie sie ignorieren sollen.
3 Antworten
Erst mal: Fundtiere dürfen NICHT einfach so behalten werden, sondern müssen beim der Polizei und Tierheim gemeldet werden, ansonsten ist dies Fundtierunterschlagung wenn es behalten wird, und ist eine Straftat: Eine Fundunterschlagung ist strafbar und kann gemäß § 246 Absatz 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Die Katze muss daher, wenn sie keinerlein Hinweise auf einen Halter hat, bei der Polizei und Tierheim gemeldet werden, dort wird man auch entsprechende Informationen fürs weitere Verfahren bekommen, ein Fundtier wird meistens aber erst mal im Tierheim oder dergleichen untergebracht, medizinisch versorgt und wahrscheinlich auch kastriert, je nach Bundesland ist eh verboten unkastrierte Tiere raus zulassen und dann noch Wild decken zu lassen wo sich das Tier mit allen möglichel Geschlechtkrankheiten (auch tödliche) oder anderen Krankheiten anstecken kann ist unverantwortlich.
Bitte das Fundtier melden!
Ruft beim Tierschutzverein oder Ordnungsamt in Eurer Gemeinde/Stadt an und meldet das. Das Tier darf auf keinen Fall unkastriert draußen rumlaufen. Unkontrollierte Vermehrung ist katastrophal!
Behalten darf Deine Nachbarin die Katze nicht einfach. Es darf aber auch nicht ignoriert werden, da das Tier eben nicht kastriert ist. Fundtiere und herrenlose Tiere müssen gemeldet werden. Diese kommen dann ins Tierheim, werden einem Tierarzt vorgestellt und zudem kastriert und gechipt. Meldet sich nach einer festgelegten Zeit kein Halter, kann Deine Nachbarin das Tier haben. Allerdings wird dann erst geprüft, ob Deine Nachbarin für die Haltung der Katze geeignet ist. Ist es zudem eine junge Katze, wird diese nicht in die Einzelhaltung vermittelt.
In den meisten Städten und Gemeinden Deutschlands ist es untersagt, eine nicht gechipte und kastrierte Katze raus zu lassen.
Von daher sollte die Nachbarin den Tierschutz benachrichtigen, damit das Tier eingefangen wird, bevor es zu unerwünschtem Nachwuchs kommt.