Rechnung zweimal überweisen?

2 Antworten

Die zweite Überweisung war unnötig und kann jetzt zu Problemen führen.

Die Schuld ist bereits durch die erste Überweisung - auch ohne korrekten Verwendungszweck - komplett getilgt worden. Ein Buchungsnachweis wie Du ihn jetzt sowieso (für beide!) Überweisungen brauchst hätte ausgereicht.

Einen Anspruch auf Rückerstattung hättest Du nur bedingt, da Du die Zahlung jeweils aktiv ausgelöst hast und es somit Dein Fehler ist. Jedoch werden die Unternehmen i.d.R. kulant zeigen.

Wir hatten jedoch hier im Forum auch schon andere Beispiele: https://www.gutefrage.net/frage/dauerauftrag-vergessen-zu-schliessen

maribi  07.05.2024, 21:51
Einen Anspruch auf Rückerstattung hättest Du nur bedingt, da Du die Zahlung jeweils aktiv ausgelöst hast und es somit Dein Fehler ist. Jedoch werden die Unternehmen i.d.R. kulant zeigen.

Doch. Er/Sie hat natürlich einen Herausgabeanspruch auf das zuviel gezahlte Geld. Das kann das Unternehmen nicht einfach einbehalten.

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lisaloge  07.05.2024, 22:00
@maribi

Laut BGB natürlich ja. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Ein Straftatbestand liegt nämlich nicht vor.

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maribi  07.05.2024, 22:09
@lisaloge
Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Ein Straftatbestand liegt nämlich nicht vor.

Klar, ist eine zivilrechtliche Sache. Ändert aber nichts daran, dass grundsätzlich ein Anspruch besteht, der auch durchgesetzt werden kann. Der Händler ist verpflichtet das Geld zurück zu zahlen und handelt nicht "kulant", wenn er dies macht.

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Nicht so ohne weiteres.

Deine erste Überweisung ist irgendwo im Nirwana verschwunden.

Besorg dir für beide Überweisungen Buchungsbestätigungen und mail/schick sie an das Unternehmen.