Polizei Lackierung/Folierung verboten bei Bundeswehr nicht?
Hi Man darf sein Auto eigentlich nicht in Polizeioptik lackieren/folieren oder auch nicht so das man es verwechseln könnte. Das gleiche gilt auch bei Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, ... und so weiter.
Was mir aber nicht bekannt ist ob man sein Fahrzeug in Bundeswehroptik legal lackieren darf?
7 Antworten
Probleme bekommt man mit einem Fahrzeug in Tarnlackierung erst bei der Einreise in bestimmte Länder oder beim Export. Ein Bekannter mußte mal ein ehemaliges BGS-Fahrzeug (schwarzgrün) bei einer Saharadurchquerung in Afrika an einer Grenze umlackieren. Fahrzeuge mit IR-Tarnlackierung (z.B. die aktuelle 3 Farben-Fleck-Tarnung der Bw in bronzegrün, lederbraun und teerschwarz) sind exportgenehmigungspflichtig.
Weiß nicht genau. Aber mein Nachbar fährt einen Polizei-VW-Bus, er hat nur das Z durch ein L ersetzt.
Da will ich nicht widersprechen. Scheint allerdings legal zu sein. Ein Arbeitskollege hat Feuerwehr auf seinem Auto stehen und in Rot/Weiß lackiert, ist allerdings ein alter Opel und könnte an sich nicht mit einem Rettungsfahrzeug verwechselt werden. Ich sollte mal fragen was das soll..
es sieht anders aus wenn es ein Oldtimer ist. Dann darf man auch mit einem ehemaligen Feuerwehrauto rumfahren zu Treffen und Veranstaltungen. Man muss aber das Blaulicht abdecken.
Ist es nicht, bloß r/w lackiert und mit einem Feuerwehrschriftzug. Im Gegensatz zum PoliLei-Bus. Den man fast für ein echtes Einsatzfahrzeug halten könnte.
Sowohl das Flecktarn-muster als auch Bundeswehr-Oliv sind unproblematische Autofarben und es rollen massenhaft ehmals BW-Fahrzeuge damit rum. Nur Hoheitsabzeichen und ggf. auch die taktischen Einheitsbezeichnungen sollte man entfernen. Aber auch da glaube ich nicht, dass sie verboten sind. Ein Bekannter fuhr später einer Fahrzeug der Stabskompanie meines Regimentes, das er auf einer offizellen Auktion mit den taktischen Kennzeichnungen erworben hatte. Damit war er auch in der Kaserne mit zivilem Kennzeichen, ohne dass es Probleme gab.
Man sieht doch oft alte Bundeswehr-Fahrzeuge, die nur nicht mehr das Y-Kennzeichen haben, da in Privathand. Kann jeder kaufen, wäre wohl nicht der Fall, wenn daran irgendetwas unrechtmäßig wäre.
Warum auch, schließlich haben die, anders als die Polizei, keine hoheitlichen Rechte.
Das reguläre Kennzeichen kann auch auf Outsourcing hinweisen, die BW geht manchmal seltsame Wege.
Man kann auch einfach ein ausgedientes BW-Fahrzeug kaufen. Dann spart man sich die Lackierung.
Das ist ja noch peinlicher als die Frage ;-)