Pflicht zum Heizungstausch?
Hallo zusammen,
meine Eltern wohnen seit 1980 in ihrem Einfamilienhaus. Anfang der 1980-er Jahre wurde eine neue Heizung eingebaut (Kessel und Heizkörper) für Betrieb mit Heizöl. Da diese Heizung technisch veraltet ist muss sie nach den gesetzlichen Bestimmungen (GEG-Gebäudeenergiegesetz) normalerweise nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden, was ja längst der Fall ist. Es gibt aber u.a. folgende Ausnahme: wenn man das EFH seit 01.01.2002 selbst bewohnt entfällt diese Pflicht zum Austausch.
Meine Frage: ist damit gemeint dass nur wenn man ab dem 1.1.2002 das Haus selbst bewohnt diese Pflicht entfällt oder schließt das den Zeitraum davor mit ein? Meine Eltern wohnen ja wie erwähnt bereits seit 1980 in ihrem Haus. Habe nirgends eine klare Erläuterung dazu gefunden. Konkret: müssen sie ihre Heizung jetzt aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen austauschen oder nicht?
Danke herzlich für eine Antwort dazu.
3 Antworten
Mindestens seit 2002 muss man das Haus selbst bewohnen.
Nach 40 Jahren wird man bei einer neuen Ölheizung garantiert ordentlich Öl einsparen können, wann sich das bei den heutigen Preisen für den Einbau allerdings rechnet weiß ich nicht.
Sinnfrei, die durch extrem teures Gas zu ersetzen. Wärmepumpen sind nicht überall machbar, außerdem laufen die mit extrem teuren Strom.
Ölheizungen dürfen nur noch bis 2026 neu eingebaut werden. Gas-Brennwertheizungen sind sparsam und für den Strom zum Betrieb einer Wärmepumpe könnte man sich eine Photovoltaikanlage installieren lassen.
Absolut weltfremd solche Ansichten, bei der Inflation kann sich das kaum noch jemand Leisten. Gas ist extrem teuer, da spielt Sparsamkeit absolut keine Rolle mehr. Die Preise haben sich vervierfacht für Gas und das wird dank der Regierung jedes Jahr so weiter gehen, das kann absolut niemand mehr finanzieren, Politiker und Staatsdiener natürlich ausgenommen. Der gute alte Ofen für Holz und Kohle ist die einzige Alternative, um die Kosten noch halbwegs im Rahmen zu halten.
Das heißt, dass man mindestens seit dem 1.1.2002 das Haus selbst bewohnen muss.
Es kommt doch auch auf den Kaminkehrer an, der macht doch jedes Jahr eine Messung ob die Werte noch im zulässigen Bereich sind.
Werte sind alle ok und alles wird regelmäßig gewartet.
Ölheizungen sollen durch Gas ersetzt werden oder durch Wärmepumpen - aber nicht durch eine neue Ölheizung.