Otto Lastschrift vorab bezahlen?
Hallo, ich habe bei Otto 2 Monitore gekauft. Ich hab mich für das Lastschriftverfahren entschieden, wobei mir für 12 Monate jeden Monat die Rate abgebucht wird. Nun habe ich die letzten zwei Monate (ohne Mitteilung) sofort bezahlt. Diese wurden dann trotzdem nochmal abgebucht, woraufhin ich Bescheid gegeben habe und mir das Geld zurückgezahlt werden sollte. Ich habe nur den einen Monat erhalten und den anderen Monat nicht, heißt ich hab für 13 Monate gezahlt. Außerdem hab ich jetzt auch eine Mahnung bekommen von wegen der Beitrag für einen ganzen Monat konnte nicht abgebucht werden und daraufhin wurde eine Mahnung dazu addiert. Dann habe ich noch eine Mail geschrieben und habe eine Antwort erhalten, in der gemeint wurde dass 2 Monate zurückgezahlt wurden (was nicht stimmt, denn nur 1 Monat wurde gezahlt) und dass ich den Betrag mit der Mahnung zahlen soll. Wenn ich meinen Kontostand auf Otto ausgleichen würde (also den Betrag mit der Mahnung zahle) dann habe ich für 14 Monate gezahlt. Ist das nicht falsch?
3 Antworten
Otto mal wieder... Natürlich ist das falsch. Ich kann allerdings nicht sagen, dass mich das bei Otto überrascht.
Halte dich zukünftig an die Vereinbarungen oder halte dich von Otto fern. Du brauchst gar nicht versuchen, Otto zu erklären, dass sie Unrecht haben, die verstehen das eh nicht. Einfach ohne Mitteilung zu überweisen war jetzt allerdings auch nicht gerade die schlauste Idee.
Ich würde Otto nochmal die Daten der Überweisung mitteilen (zwecks korrekter Zuordnung) und gleichzeitig die Erstattung des überzahlen Betrages binnen 14 Tagen verlangen. Kommunikation grundsätzlich nur per Einscheiben Einwurf oder Rückschein, ggf. vorab per Fax. Vermeide Telefonate und undokumentierte Chats, stell dich auf einen Rechtsstreit ein.
Ich würde da mal anrufen und die Situation schildern
Ja logisch ist das falsch. Darum wäre es von Haus aus besser gewesen, du hättest dich an die Vereinbarung gehalten und keinen Wurm reingebracht. Den Nachweis für die Zahlungen /Rückzahlungen hast du ja. Rufe einfach an und kläre das in einem Gespräch und blèib in Zukunft bei den ausgemachten Zahlungsbedingungen