Nur die 3 Monatige Grundausbildung bei der Bundeswehr machen?
Hallo liebe Community,
Ich habe nächstes Jahr zwischen Schulabschluss und meinem Studienbeginn bei der Polizei ca 4 Monate Leerlauf und würde in dieser Zeit gerne die Grundausbildung bei der Bundeswehr machen. Nun gibt es die Möglichkeit sich für den Freiwilligen Wehrdienst zu entscheiden, welcher 7-23 Monate andauert. Ich würde nach den ersten 3 Monaten (also nach der Grundausbildung) kündigen, da ein Austritt in den ersten 6 Monaten nach Dienstantritt ohne Probleme möglich ist.
Nun zu meinen Fragen:
Ist dieser Plan soweit möglich oder hab ich mich da falsch informiert ?
Muss man im Falle eines Abbruchs das bis dahin verdiente Geld wieder zurückzahlen
und wird die Gesamte Ausrüstung wieder abgegeben ?
Ich bedanke mich schonmal für Antworten
LG
1 Antwort
Nun gibt es die Möglichkeit sich für den Freiwilligen Wehrdienst zu entscheiden, welcher 7-23 Monate andauert.
Das ist korrekt .
Ich würde nach den ersten 3 Monaten (also nach der Grundausbildung) kündigen, da ein Austritt in den ersten 6 Monaten nach Dienstantritt ohne Probleme möglich ist.
Davon solltest du absehen, da dies im Grunde eine absichtliche Täuschung ist. Dir ist bereits im Vorfeld klar, dass du die Mindestdienstzeit nicht erfüllen kannst, Seitens der Bundeswehr geht man allerdings vom Gegenteil aus und plant dich entsprechend ein.
Dieses Unterfangen ist für beide Seiten u.a. Verschwendung von Zeit. Dir bringen die drei Monate GA, ohne anschließenden Dienst auf der Stammeinheit gar nichts und die Bundeswehr bildet dich genau genommen umsonst aus. Das halte ich für ein No-Go.
Wenn du allen Ernstes in den Polizeidienst willst, dann sollte eigentlich klar sein, dass man so nicht agiert.