Namensänderung von Zeugnissen nach Scheidung?

1 Antwort

Eigentlich ist es nicht möglich, auf Zeugnissen die Namen nachträglich zu ändern, da es ja zum Zeitpunkt der Ausstellung der Richtigkeit entsprochen hat.

Möglicherweise ist Ihr Begehren jedoch ein Sonderfall, sodass ich empfehle, zunächst (unter Vorlage aller notwendigen Dokumente in Form beglaubigter Kopien) an die ausstellende Universität heranzutreten. Lehnt diese eine Änderung ab, würde ich die aufsichtsführende Behörde ausfindig machen und dort vorstellig werden. Im negativen Fall bliebe dann nur noch der Gang zu einem Rechtsanwalt, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt, ggf. sogar die Anrufung der Gerichtsbarkeit.

Eventuell kann dazu im Vorfeld auch ein Notar etwas sagen.

Ich hoffe, ein paar brauchbare Hinweise gegeben zu haben.

Gruß @Nightstick