Muss ich den vermieter von meiner finanziellenSituationberichten?
hallo, ich bin zurzeit wohnungslos, hab endlich eine Wohnung gefunden und den Vertrag auch unterschrieben, ein Bekannter bürgt für mich. Er hat eine gute SCHUFA und keinerlei Probleme. Jedoch zieht es bei mir anders aus, ich habe vor 7 Jahren eine Zwangsräumung gehabt, habe eine sehr schlechte Schufa und eidesstattliche Erklärung abgegeben. Der Vermieter wollte keine Selbstauskunft oder Schufaauskunft haben, auch von meinem Bürgen nicht. Nur Gehaltsnachweise und von mir die Bestätigung vom Jobcenter. Nun habe ich in manchen Seiten gelesen, dass ich es ungefragt erwähnen muss, sonst ist es ein Kündigungsgrund, ist das richtig? Wir haben noch 15 Tage bis zum Einzug, wenn der Vermieter jetzt kommt und sagt, dass er eine Auskunft brauch, kann er mir Einzug verweigert oder mich fristlos kündigen. Vertrag ist von beiden Seiten unterschrieben
6 Antworten
Auf eine nicht gestellte Frage muss man nicht antworten.
Wenn diesbezüglich gefragt würde und du würdest schwindeln, dürfte der Vermieter den Mietvertrag fristlos küdigen.
Nein, das musst du nicht. Der Vermieter hat dich mit deinem Bürgen akzeptiert und gut ist.
Da der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde wird er jetzt nicht mehr kommen und fragen. Du wirst auch bestimmt keine Probleme bekommen so lange du pünktlich deine Miete bezahlst. Der Rest ist dem Vermieter eigentlich egal.
Wenn der Vermieter auf eine Schufaauskunft verzichtet, musst du nix melden.
Wenn es im Vertrag drin steht (das du dies ungefragt erwähnen musst) dann musst du es tatsächlich erwähnen da es sonst heißen würde du würdest diese Information verbergen wollen und das wäre Tatsache ein Kündigungsgrund
aber für den Vermieter besteht keine Gefahr
Miete kommt vom Jobcenter und du hast jemanden der für dich bürgt
also müsstest du dir normalerweise keine Sorgen machen
du kannst das natürlich auch lassen
vielleicht spricht du mal mit deiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter die müsste das bestimmt auch wissen