Müssen wir nun auch Schweizern Asyl gewähren, da laut Europ. Gerichtshof deren Regierung deren Menschenrechte verletzt?
Der Europ. Gerichtshof hat gestern der Klage des Vereins "Klimaseniorinnen Schweiz" Recht gegegen, dass Klimaschutz ein Menschenrecht sei und ihre Regierung diesem Menschenrecht nicht ausreichend nachkomme. Demnach ist die Schweiz ein Land, in dem die Menschenrechten deren Einwohner verletzt werden.
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
7 Antworten
Zunächst einmal hat ja die Schweiz ganz ähnliche klimatische Bedingungen wie wir. Das heißt, wir können Schweizern, die vor den Folgen des anthropogenen Klimawandels fliehen, keinen besseren Schutz gewähren als die Schweiz selbst.
Aber das Thema ist dennoch weitreichender. Es gibt nämlich durchaus Regionen auf der Welt, die durch den anthropogenen Klimawandel schlechter bewohnbar werden und für deren Einwohner Mitteleuropa tatsächlich eine Verbesserung der Lebensbedingungen darstellen würde.
So wie
... ist stark übertrieben. Regionen, die vom anthropogenen Klimawandel profitieren, sind im Vergleich zur Menge der Regionen, die dadurch verursachte Probleme zu lösen haben, verschwindend wenig.
Es ist die Rate, mit der sich das Klima wandelt. Damit kann die Natur in den meisten Fällen nicht Schritt halten. Das hat überwiegend negative Auswirkungen auf die globale Land-, Forstwirtschaft, Fischerei, etc. und dementsprechend auch auf die restlichen Wirtschaftssektoren.
Wieder unbelegte Behauptungen, wo man nur fragen kann: Wie kommst Du darauf?
Das ist falsch. Es wird hauptsächlich am nördlichen Polarkreis und den gemäßigten Regionen wärmer, die anderen Regionen ändern sich kaum. Im Gegenteil, die Sahara schrumpft zu Gunsten des Sahel und der Sahel schrumpft zu Gunsten der Feuchtsavanne.
Das war zwar früher so. Aber heutzutage pflanzt und hegt der Mensch einfach neue Arten, denen das neue Klima besser bekommt.
Müssen wir nun auch Schweizern Asyl gewähren...
In den meisten Ländern kann man Asyl beantragen, sobald man sich auf dem Territorium des Landes befindet und glaubhaft machen kann, dass man Verfolgung aus politischen, religiösen, ethnischen oder anderen Gründen befürchtet.
Solange keine Gefahr für Leib und Leben besteht, ist das kein ernstzunehmender Grund für die Gewährung von Asyl!
Ja, volle Integration in die Sozialleistungen und ins Bürgergeld. Zusätzlich volle Alimentierung mit vom Staat bezahlter Wohnung, Fördergelder für Integrationskurse und selbstverständlich für jeden einen deutschen Pass. Das ist das Mindestmaß und alles andere wäre unmenschlich.
Salue
So schlimm ist das nicht. Nur alten Frauen müsste Asyl gewährt werden, alle anderen der Schweizer Bevölkerung sind nicht betroffen.
Abgesehen davon, jeder Schweizer und jede Schweizerin kann in Deutschland Wohnsitz nehmen. Es braucht also kein Asyl.
Tellensohn
Schweiz = EU
Durch das 1999 unterzeichnete und 2002 in Kraft getretene bilaterale Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten das Recht, Arbeitsplatz sowie Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen.
https://www.eda.admin.ch/missions/mission-eu-brussels/de/home/dossiers/personenfreizuegigkeit.html
Die brauchen kein Asyl die können innerhalb der EU frei wählen wo sie leben und arbeiten möchten.
So wie es auch Regionen auf der Erde gibt, deren Bewohner von einem Klimawandel zwangsläufig profitieren, da die regionalen klimatischen Bedingungen auf der Erde mit bis zu 150 Grad Temperaturdifferenz höchst unterschiedlich sind.