MPU bei Erstantrag?
Muss Laut dem Straßenverkehrsam eine MPU machen. Geht sich um einen Erstantrag für den Führerschein Klasse B. Ich hatte eine verfahren wegen Trunkenheit am Steuer. Wurde mit einem e-Roller erwischt, als ich 1,35‰ hatte. Eine MPU wird laut Gesetz ab 1,6‰ angeordnet. Ich hatte bereits eine 6 Monatige Sperrfrist, die seit über einem Jahr vorüber ist. Kann man diese Entscheidung von der Behörde erfolgreich anfechten?
6 Antworten
Eine MPU wird laut Gesetz ab 1,6‰ angeordnet
Nein, ab 1,6 ist diese zwingend erforderlich. Darunter kann diese wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz bestehen verlangt werden zum Erwerb einer Fahrerlaubnis.
Kann man diese Entscheidung von der Behörde erfolgreich anfechten?
Nein.
Ab 1,6‰ musst du automatisch eine MPU machen, da gibt es keine Wahl.
Darunter ist es Ermessenssache der Führerscheinstelle.
Es macht allerdings wenig Sinn wenn du dich darüber mit der Stelle streiten willst. Dann kannst du den Schein quasi schon vergessen.
Wieso keinen Sinn. Die haben viel zu viel Rechte, was die Entscheidungsgewalt angeht. Finde da müsste man schon vorgehen.
Entschuldige bitte, dass mein Kommentar nicht das war, was du hören möchtest.
Ich verbessere mich und möchte mich korrigieren:
Ja, du wirst definitiv erfolgreich sein, keine MPU machen müssen und auch die Gerichtskosten werden von der Behörde übernommen. Desweiteren wird man dir eine Ausgleichszahlung anbieten. XD
Moin kann nur Raum Niedersachen sprechen keine ahnung was bei andern Bundesländer sind .Kenn ein Kumpel hatte Garde alles durch . Er wurde mit 1,25 Promille angehalten . Er hatte eine Geldstrafe von 2100euro bekommen und 9Monate Fahrverbot. Er musste danach von Landkreis noch eine Mpu machen . An Ende hat ihn der Spaß 5k gekostet . Ich habe alle seine Briefe sehen und kosten . Es liegt an Landkreis ob sie eine mpu wollen von dir oder nicht . Alles was unter 1.1 Promilie ist brauchst du keine mpu machen . Alles was darüber ist egal obs 1.14 oder so ist liegt das an Landkreis ob du eine mpu machen musst
Du kannst gegen die Anordnung zur MPU nichts machen .
die MPU dient nur zur Entscheidung .
wenn du dagegen vorgehen willst musst du warten bis du ein Ablehnungsbescheid zur Erteilung einer Fahrerlaubnis bekommst . Gegen diesen kannst du dann Einspruch bzw. Klage erheben .
bei deiner Vorgeschichte wohl keine Aussicht auf Erfolg , aber man kann’s ja versuchen
Mir wurde gesagt, die Entscheidung kann man durchaus überprüfen lassen und ggf. aufheben.
Das kannst du erst wenn du einen dementsprechenden Bescheid bekommst .
die Anordnung zur MPU ist kein Bescheid gegen den du vorgehen kannst . Die MPU dient lediglich zur Vorbereitung einer Entscheidung .
bringst du die MPU nicht wird dein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt . Gegen diese Ablehnung aufgrund der Fehlenden MPU kannst du Klage erheben . Dann wird geprüft ob die MPU Rechtssicher angeordnet wurde
Wenn man nachweisen Kann, das die Behörde eine falsche Entscheidung getroffen hat, kann man dagegen vorgehen.
Die Anordnung zur MPU kann aber rechtswidrig sein.
Da wird halt Führerscheinstelle anhand der Aktenlage so entschieden haben. Wer mir dem Pegel noch E Roller fahren kann, macht das nicht zum ersten Mal und hat Übung
..Das weißt du aus welchen Grund?