Mit 13 das erste mal?

12 Antworten

Theoretisch ist es schon strafbar aber wenn ihr es wirklich beide gewollt habt und es niemandem sagt passt es ja. Ich glaube nicht das euch jemand wegen sowas anzeigen würde.

Das kommt darauf an:

In Deutschland wären sexuelle Handlungen zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen (ab 14) als "sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar. In diesem Zusammenhang gelten bereits Zungenküsse oder Petting als "sexuelle Handlung"! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar!

Dabei spielt KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden ist oder die Eltern nichts dagegen haben! Ab 14 gilt ein Jugendlicher als "sexuell mündig" und darf nach Herzenslust mit jedem Sex haben, der selbst ebenfalls mindestens 14 ist - auch mit einem 80-jährigen.

In Österreich dagegen dürftet ihr sogar legalGeschlechtsverkehr haben, da der Partner einer 13-jährigen maximal 3 Jahre älter sein darf...

Wenn ihr in Deutschland zuhause seid, dann solltet ihr es also erst dann herumerzählen, dass Ihr zusammen Sex habt, wenn auch Du 14 bist.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor

Es war ja einvernehmlich. Auch wenns eigentlich nicht legal war, wirst du ihn ja jetzt nicht anzeigen. Also was soll schon passieren?

Einfach niemandem sagen.

Legal ist es ggf. schon. Er ist ja noch keine 18, dann wäre es definitiv illegal. So ist es zumindest mal vertretbar und wenn es einvernehmlich war gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.


RFahren  07.05.2024, 12:39

Die Grenze für die Sexualmündigkeit liegt in Deutschland bei 14. Für das Alter des Partners gibt es KEINE Obergrenze! Daher ist für mindestens-14-jährige ein Partner mit 14 ebenso legal wie 18 - oder 88!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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LordofDark1981  07.05.2024, 13:12
@RFahren

Stimmt nicht so ganz. Schau dir mal den § 182 StGB (BRD) an. Da gibt es noch die 16-Jahre-Altersgrenze, wenn der Gegenpart Ü21 ist (Absatz 3). Die fehlende Fähigkeit zur Sexuellen Selbstbetimmung des Minderjährigen wird dann erstmal zulasten des Volljährigen angenommen und müsste dann ggf. erstmal entkräftet werden.

Und bei einem Part U16 wäre nach 180 Abs 1 Nr. 2 StGB eine Strafbarkeit gegeben. Gewähren bzw. Verschaffen von Gelegenheit ist auch bei aktiver Teilnahme am "Happening" erfüllt (sogar übererfüllt).

Also nix mit ab 14 einfach mal loslegen und der Staatsanwalt spielt nicht mehr mit.

Übrigens sind das alles keine Antragsdelikte, also wird schon von Amts wegen das Ganze verfolgt. Heißt: Es braucht im Grunde genommen nicht mal eine offizielle Strafanzeige bzw. es genügt, wenn es der Falsche mitbekommt und fröhlich plaudert. Darum: Etwas vorsichtig sein mit dem "in die Welt rausposaunen" ;)

Was stimmt: Ab 14 gilt man rechtlich nicht mehr als Kind, darum entfällt der §176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) als Straftatbestand

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LordofDark1981  07.05.2024, 13:17
@RFahren

Bei den Beiden wäre der §176 StGB zulasten des 15Jährigen allerdings noch erfüllt. Ein mögliches Absehen von Strafe nach Abs. 2 ist ja kein Freibrief. Also ist der 15Jährige tatsächlich im Straftatbestand unterwegs. Und auch das ist kein Antragsdelikt, darum sollten die Beiden echt vorsichtig sein, damit "er" nicht fürchterlichen Ärger bekommt.

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RFahren  07.05.2024, 19:37
@LordofDark1981

Falsch!

Erstens wird die Kombination u16/ü21 nur auf Antrag verfolgt und dann muss auch erstmal ein Gutachter nachweisen, dass bei dem u16 die „fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung“ vorliegt, die der Erwachsene wissentlich AUSGENUTZT hat.

Daher kommt es bei dieser Konstellation nur selten zu Verurteilungen!

Häufiger geht es SO aus:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-brandenburg-9-uf-132-15-beziehung-15-jaehrige-aelterer-mann/

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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LordofDark1981  07.05.2024, 13:20

Ich muss mich da korrigieren, nachdem ich mal ins StGB geschaut habe. ER hat sich tatsächlich strafbar gemacht und wird das - bei Fortsetzung derartiger Happenings - auch weiterhin tun, bis beide 16 sind. Bis SIE 14 ist nach §176 StGB, danach nach §180 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Hatte ich auch so nicht auf dem Schirm, aber ist tatsächlich der Fall. Ich widerrufe also meine eingangs getätigte Aussage

Passt auf, dass da nicht irgendwie mal einer einem Falschen etwas erzählt und Mädel: Sei nicht so dreckig, das dann gegen ihn auszuspielen, wenn du mal ranzig bist auf den Knaben.

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RFahren  07.05.2024, 19:41
@LordofDark1981

Das „bis beide 16 sind“ ist falsch!

Sobald beide mind. 14 sind, dürfen sie legAL sex haben in Deutschland.

Eine Verurteilung ist bei geringem Altersabstand selbst in Deutschland unwahrscheinlich.

Das Risiko, dass eine Partnerin ihr Einverständnis plötzlich widerruft und behauptet der Sex sei nicht einvernehmlich gewesen, begleitet einen Mann sein Leben lang (umgekehrt kommt es eher selten vor).

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Es muss ja Angezeigt werden damit es verboten ist es wird also nichts passieren wenn du ihn nicht Anzeigst :) Aber da er auch noch sehr jung ist und du fast 14 bist ist es eigentlich Kulant "noch ok" . Wäre er schon 16,17,18 wäre es definitiv verboten.


RFahren  07.05.2024, 12:40

Es muss angezeigt werden, damit es BESTRAFT wird - verboten ist etwas mit oder ohne Anzeige. OB es verboten ist, hängt vom WOHNORT der Beiden ab - siehe meine Antwort…

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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