Mietminderung aufgrund Wasserschaden Küche?
Hallo, Wir hatten einen Kleinen Wasserausbruch in unserer Küche, woraufhin (Vermutlich) in der Wohnung unter uns ein Schimmelfleck aufgetreten ist.
Nun möchte der Vermieter selbstverständlich den Schaden beseitigen lassen. Dafür muss zuerst unsere Küche abgebaut werden. Dies wird eine Firma übernehmen.
nun zu meiner Frage:
wenn wir die Küche nicht mehr nutzen können, weil keine mehr da ist (: , können wir dann eine Mietminderung erwarten ? Die Schuldfrage ist hier noch nicht geklärt und wird sich auch erst klären, wenn die Küche abgebaut und die Wand offen ist.
Zahlen das die Versicherungen ? Unsere oder auch die des Vermieters, je nach Schuld.
Vielen Dank im Voraus
Küche ist mitgemietet? Oder nur zur Nutzung überlassen
Küche haben wir selbst eingebaut/gekauft
2 Antworten
Die Schuldfrage ist hier noch nicht geklärt und wird sich auch erst klären, wenn die Küche abgebaut und die Wand offen ist.
Den Schaden habt ihr aber vorsorglich Eurer Versicherung gemeldet?
Eine Mietminderung wäre dann nicht möglich, wenn die Ursache des Schadens in Eurem Eigentum zu finden ist.
Eine nicht nutzbare Küche kann zu einer Mietminderung berechtigen - vorausgesetzt, ihr seid nicht die Verursacher des Wasserschadens.
Wenn ihr eine Haftpflichtversicherung habt, kommt die für den Schaden auf, sollte er auf euer Verschulden zurückzuführen sein.
Die Hausratversicherung zahlt Schäden an eurem Hausrat.
Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers
Bloß weil die Küche nicht nutzbar ist, muss man ja nicht gleich ins Restaurant gehen. Eine Mikrowelle und einen Wasserkocher kann man auch in einem anderen Zimmer nutzen und das Geschirr im Bad spülen.
Korrekt, Restaurant war hier ein Beispiel. Eine Mietminderung trozdem möglich wenn wir nicht schuld ?
danke schonmal, d.h. wenn sich rausstellt das wir schuld sind, zahlt keine Versicherung etwas im Bezug auf essen gehen etc. ? Dann wird nur der Schaden an sich übernommen ?