Leasingabzocke wegen Motorschaden?
Hallo zusammen
Mein Bruder hat vor ca. 3 Jahren einen BMW M550d geleast. Gestern hatte der Wagen einen Motorschaden. Gemäss BMW kostet die Reperatur ca 8000 Euro, wenn nicht noch mehr. Garantie oder Kulanz gäbe es keine. Nun meine Frage, kann man aus dem Leasingvertrag raus, wenn das Auto nicht mehr zu gebrauchen ist? Oder zocken sie dich dann mit horrenden Gebühren ab? Kann man einen Anwalt einschalten, der ihm da ohme finanziellen Schaden rausboxt?
7 Antworten
Wieso schon wieder "Abzocke".
Verträge liest man vor der Unterschrift!
Beim Leasing wird üblicherweise die Vermieterhaftung ausgeschlossen, weshalb man nur so lange least, wie die Gewährleistung bzw. Garantie greift.
Der Anwalt wird das nach Inaugenscheinnahme des Vertrages bestätigen.
P.S.
Ich sehe gerade "als Gebrauchtwagen geleast".
Sorry, das macht man sowieso nicht und wenn, dann nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
weshalb man nur so lange least, wie die Gewährleistung bzw. Garantie greift.
Genau so. Das ist der springende Punkt.
Ein Anwalt arbeitet nicht einfach kostenlos. Leider scheint da mal wieder die Begehrlichkeit größer als der Geldbeutel gewesen zu ein, wenn man sich einen teuren Wagen least, aber dann nicht mal Rechtschutzversicherung hat, hmm?
Wenn Dein Bruder nicht nachweisen kann, daß jemand anderes den Schaden verantwortet, dann hat er den jetzt an der Backe. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, daß das Autohaus nur zum Selbstschutz Deinem Bruder unsachgemäßen Gebrauch vorwirft.
Im besten Falle könnt Ihr eine gewisse Kostenteilung mit dem Leasinggeber oder Autohaus erreichen.
Bei Motorschaden heißt es:
Entweder es ist ein Garantiefall oder ein durch den Nutzer verursachter Schaden.
Beim Leasing ist es so:
Garantiefälle zahlt der Hersteller, Schäden die der Nutzer verursacht hat, zahlt der Nutzer, entweder er repariert den Schaden vor der Rückgabe oder er bezahlt den Schaden nach der Rückgabe.
Die Optionen sind:
- Den Schaden reparieren lassen.
- Den Schaden Melden (Das muss er eh machen) und das Auto zurückgeben und die Kosten für die Reparatur bezahlen.
- Das Auto der Leasinggesellschaft zum vertraglichen Restwert (Fahrzeug ohne Schaden) abkaufen um den Vertrag zu beenden.
- Eine Strafe wegen Versicherungsbetrug riskieren (6-60 Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe in Höhe der Versicherungsleistung plus Gerichtskosten) und einen Totalschaden verursachen.
Tja, da hätte er wohl sorgsamer mit dem Auto umgehen müssen, dass ist jetzt der Preis dafür. Aber die Leasinggesellschaft trifft hier keine Schuld weil dies ein Schaden ist den wohl keiner Akzeptieren würde der das Fahrzeug nach deinem Bruder kaufen will.
Das kannst du bei deinem BMW Händler erfragen. Aber bei 3 Jahren sollte eigentlich wenn kein grobes selbstverschulden vorliegt eine Kulanz oder Garantieregelung kein Problem sein
Selbstverschuldet kann auch sein, den kalten Motor sofort auf der Autobahn im Bereich von 4000-7000 U/min zu beanspruchen
Da haben wir's. Das ganze ist quasi eigenverschuldet.
Wie gesagt klärt das mit dem Händler aber einfach so werdet ihr nicht aus dem Vertrag herauskommen Punkt eventuell kommt euch die Leasinggesellschaft entgegen wenn ein neues Fahrzeug geleast wird
Bei Gebrauchtwagen hat man immer das Risiko von Schäden die der Vorbesitzer ins rollen gebracht hat, daher sollte man es sich gut überlegen ob man es sich finanziell überhaupt leisten kann ein solches Auto im Notfall auch fabrikneu in Bar bezahlen zu können wenn so ein Schaden auftrit, kann man das nicht, sollte man nur Neuwagen leasen wegen der Garantie.
Nein, der Geldgeber macht nur das, was die beiden Vertragsparteien vereinbart haben.
Warum sollte Dein Bruder zocken müssen?
Gemäss dem Händler sei der Motorschaden selbst verschuldet, da es sich ja um ein sportliches Auto handel und er den Motor überbeansprucht habe...
Dabei hat er jede Wartung, jeden Ölwechsel immer pünktlich bei BMW machen lassen. Der Wagen ist nun 5 Jahre alt, er hat in als Gebrauchtwagen geleast.