Ladendiebstahl 5,,99 wirklich nicht absichtlich . Womit muss ich rechnen?

7 Antworten

Das ergibt keinen Sinn eigentlich. Für das Unternehmen rentiert sich die 100 Euro mehr, als eine Strafanzeige, die ins Nichts führt.

Man hätte daher aufs Hausverbot setzen können und auf die Strafanzeige verzichten können.

Ich denke aber, durch die Zahlung der 100 Euro wird das Verfahren eingestellt.

Hast Du dir wenigstens eine Quittung geben lassen?


Diana1974 
Fragesteller
 13.12.2021, 19:55

Ja , habe ich . Die Quittung habe ich.

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Genau aus diesem Grund benutzt man Einkaufskörbe. Man steckt seine Einkäufe nicht in eine Einkaufstasche und es wird auch keinen Laden geben, der das ausdrücklich erlaubt.

https://www.anwalt.org/anzeige-wegen-diebstahl/#Anzeige_wegen_Diebstahl_Welche_Folgen_zieht_dies_nach_sich

Ich denke nicht, dass es ein weiteres Verfahren gibt.

  • Es war einmalig
  • Der Filialleiter wird Dich vermutlich kennen und könnte bei Verfahrenser9ffnung bezeugen, dass Du dort schon lange einkaufst und ansonsten einen einwandfreien Leumund in diesem Laden hast.
  • Es besteht keine Gefahr der Wiederholung
  • Du bist einsichtig

Diana1974 
Fragesteller
 13.12.2021, 19:52

Danke .

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In der Regel lässt sich sowas klären. Ansonsten eben Hausverbot und Anzeige. Die 100 € würde ich mir allerdings zurückholen.


Diana1974 
Fragesteller
 13.12.2021, 19:54

Wie zurückholen?

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Das mit den 100 Euro klingt unglaubwürdig. Du bekommst Hausverbot und eine Anzeige.


Diana1974 
Fragesteller
 13.12.2021, 19:52

Ja , ich habe sogar eine Rechnung über 100 Euro bekommen. An der Stelle bezahlt

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Christiangt  13.12.2021, 19:59

Das ist nicht unglaubwürdig. Das ist üblich.

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