Kündigung Schwangerschaft Zeitarbeitsfirma?

4 Antworten

Muss die Firma jetzt die Kündigung zurückziehen ?

Ja!

Soll ich mich da melden ?

Unbedingt - sonst nutzt Dir die Tatsache, dass Du von der Schwangerschaft weißt, überhaupt nichts!

Das heiß also, Dass Du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger warst.

Damit muss der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen, wenn Du ihm die Tatsache der Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilst - Mutterschutzgesetz MuSchG § 17 "Kündigungsverbot" Abs. 1

Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig [...] wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

Die Zeit drängt also in zweifacher Hinsicht:

  1. wegen der 2 Wochen, die Du ab Zugang der Kündigung Zeit hast für die Mitteilung an den Arbeitgeber, und
  2. wegen der 3-wöchigen Frist ab Zugang der Kündigung für eine Kündigungsschutzklage, sollte der Arbeitgeber die Kündigung nicht zurücknehmen.

Denn wenn Du diese 2 Wochen für die Mitteilung an den Arbeitgeber und die 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt, ohne dass der Arbeitgeber die Kündigung (schriftlich/beweisbar) zurückgenommen hat, dann wird die Kündigung trotz ihrer Unzulässigkeit wirksam!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Familiengerd  12.10.2019, 17:54

Nachtrag:

Eine Kündigungsschutzklage ist in diesem Fall fast schon eine reine Formalität, weil der Arbeitgeber für die Kündigung einer Schwangeren zwingend die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde braucht; denn fehlt diese Genehmigung, wird die Kündigung vom Gericht gleich "abgeschmettert", ohne dass es überhaupt zuj einer "richtigen" Verhandlung kommen würde.

Für eine solche Klage braucht ein Arbeitnehmer (in der 1. Instanz des Arbeitsgerichtsverfahrens) auch keinen Anwalt, den er ohnehin in jedem Fall (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens) selbst bezahlen müsste, wenn er nicht passend rechtsschutzversichert oder kein Gewerkschaftsmitglied ist oder wegen zu hohen Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hat.

Die Klage wird bei der Rechtsantragstelle eines Gerichts (das muss nicht die des Arbeitsgerichts sein) eingereicht; man kann sie dort aber auch zur Niederschrift aufnehmen lassen, wobei dann bei der Formulierung kostenlos geholfen wird.

Übrigens:

Alle diese Schutzfunktionen für schwangere Arbeitnehmerinnen spielen keine rolle, wenn ein (befristetes) Arbeitsverhältnis einfach endet durch Zeitablauf oder Zweckerreichung.

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Das habe ich dazu gefunden:

Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft/Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser ...

Also teile ihm das UMGEHEND mit, eine Kündigungsschutzklage macht hier wahrscheinlich Sinn !


Familiengerd  12.10.2019, 15:02
eine Kündigungsschutzklage macht hier wahrscheinlich Sinn

... wenn der Arbeitgeber die Kündigung tatsächlich nicht zurückziehen sollte.

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Teile dem AG unverzüglich unter Zeugen mit, dass Du schwanger bist.

Die Kündigung ist ab Kenntnis des AG über die Schwangerschaft nicht mehr gültig, aber beeil dich, dazu hast Du nur zwei Wochen Zeit seit Zugang der Kündigung.

Siehe google:

Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft/Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird