Kündigung 1 Tag nach Probezeit?
Kann man 1 Tag nach der Probezeit gekündigt werde . Also wenn der Arbeitgeber so tut als hätte er die Kündigung geschrieben während ich in der Probezeit war und und so tut als hätte ich sie so spät erhalten?
Also meine damit Beispiel:
Probezeit Ende ist Ende Juli - Arbeiter geht davon aus: Probzeit bestanden.
Arbeitgeber entscheidet sich um schreib Kündigung und tut so als hätte er die Kündigung in der Probezeit geschrieben und der Arbeiter erhält es erst später
7 Antworten
Fuer den Beginn der Kuendigungsfrist ist der Zugangstag entscheidend und nicht der Tag, an dem die Kuendigung geschrieben oder zur Post gegeben wurde. Die Frist beginnt am auf den Zugangstag folgenden Tag.
Geht die Kuendigung erst nach Ablauf der Probezeit zu, kann nicht mehr mit der fuer die Probezeit gueltigen Frist gekuendigt werden. Ob mit einer anderen Frist, haengt davon ab, ob Kuendigungsschutz besteht oder ob es einen berechtigten Grund gibt.
Kuendigungsschutz besteht grundsaetzlich erst ab dem 7. Monat (hat nichts mit einer Probezeit zu tun!) und dann auch nur in Betrieben mit rechnerisch mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern. Ohne Kuendigungsschutz kann jederzeit auch ohne Vorliegen eines berechtigten Grundes fristgemaess gekuendigt werden.
Allerdings kann die Unwirksamkeit einer Kuendigung nur durch das zustaendige Arbeitsgericht festgestellt werden. Dazu muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage erhoben werden. Ohne oder bei zu spaet eingereichter Kuendigungsschutzklage bleibt die Kuendigung hingegen genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde (also auch, wenn sie eigentlich unzulaessig waere).
Solltest du einen Rechtsanwalt einschalten, musst du den in jedem Fall selbst bezahlen, also auch wenn du die Klage gewinnst.
Es zählt der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und nicht das Datum, an welchem die Kündigung verfasst wurde.
Nein das kann er nicht so einfach machen ! Und dazu müsste er dir schon am letzten tag deine Kündigung schriftlich in die Hand geben!
Selbst nach der Probezeit reicht es meistens schon aus wen da behauptet wird das die Kündigung aus betrieblichen gründen stattfindet! Aber die Kündigungsfrist muss der Chef Dan aber auch einhalten! Und die kann Dan von 4 Wochen bis zu 3 Monaten sein je nach Beruf!
Nein er müsste dann nachweißen das du die Kündigung fristgerecht also vor Ende der Probezeit erhalten hast.
Aber wenn man jemand loswerden wird man jemanden auch los egal ob Probezeit oder nicht. Besonders wenn man erst so kurz im Unternehmen ist.
Und dann? Müssen Sie ja noch belegen das du die Kündigung erhalten hast und zwar rechtzeitig. Bei der Kündigung ist nicht relevant was für ein Datum drauf steht sondern der Eingang der Kündigung ist relevant.
Nee, aber er kann dich fristgerecht kündigen… dann hast du statt zwei Wochen Kündigungsfrist derer vier
Richtig viel gewonnen haste dadurch auch nicht…
In Betrieben mit mehr als 10 Vollzeeitmitarbeitern ab dem 7. Monat allerdings nur, wenn es einen berechtigten Kuendigungsgrund gibt.
Und wenn nicht zahlt er eine Abfindung die sich nach der Dauer der Beschäftigung orientiert … also von ‚nix‘ bis 1/2 Monatsgehalt, wenn die Betriebszugehörigkeit auf ein Jahr hoch gerechnet wird
letzten Endes für den AG ärgerlich, aber wirtschaftlich keine Katastrophe … und für den AN auch kein großer Gewinn :(
Einfach Datum umändern?