Können demokratische Wahlergebnisse tatsächlich der Untergang der Demokratie sein?
Ich bin erst vor wenige Tagen nach einem mehrwöchigem Auslandsaufenthalt zurück gekommen und finde nun in den Medien eine umfassende Angst vor möglichen Wahlerfolgen der AfD bei Europawahl und den anstehenden Landtagswahlen. Gesetze werden zum "Schutz der Demokratie" auf den Weg gebracht, aber letztlich nur mit dem Inhalt Freiheitsrechte und demokratische Mitwirkung einzuschränken. Mir macht weniger die Entscheidung der Wähler Sorgen als die Unfähigkeit der Politiker gute und richtige Politik zu machen. Ich selbst halte es für ausgeschlossen, dass die AfD es zu einer Verfassungsändernden Mehrheit schaffen könnte und angesichts der vernichtenden Politik der jetzigen Ampel sehe ich auch in einer Regierungsbeteiligung der AfD ohne eigene Mehrheit nicht größere Gefahren, als die unfähigen Regierungsmitglieder der Grünen und der SPD heute schon anrichten. Klar wird es anders, aber kann es schlimmer werden?
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
3 Antworten
Die Frage und die Auswahlmöglichkeiten stimmen nicht überein - Ja, 1932 hat gezeigt, dass eine Demokratie sich selbst abschaffen kann.
Hier wird immer wieder die AfD mit der NSDAP verglichen, ich halte diesen Vergleich für falsch und nicht zulässig.
Die deutsche Gesellschaft und die Europäischen Gesellschaften sind nicht so Obrigkeitshörig, Gewaltbereit und Antidemokratisch, wie sie es früher waren und deshalb hat sich auch eine AfD oder jede andere rechte Partei in Europa an demokratische Spielregeln zu halten.
Die AfD bekommt doch aufs Maul ohne Ende - wie wiederum dein Beispiel mit der Pressefreiheit zeigt.
was macht die AfD mit der Pressefreiheit? Sie läßt halt keine Lügen- und Falschberichter zu ihren Treffen zu.
Grüß Dich weisserMann04
Durch demokratische Wahlen kann eine Demokratie in Gefahr geraten. Aber das geschieht nicht im luftleeren Raum, sondern die Inhalte die man wählen soll werden vor der Wahl von den Parteien möglichst meinungsstark eingehend öffentlich präsentiert. Aber das Grundgesetz oder auch Verfassung genannt hat hier Rote Linien eingezogen.
Grundsätzlich gilt dieses:
Artikel 11 Grundgesetz (Verfassung) - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Aber...
Art. 21 Grundgesetz lautet seit seiner letzten Veränderung vom 20. Juni 2017 wie folgt:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Und ...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html
Herzlichen Gruß
Rüdiger
Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen
Natürlich, die NSDAP kam auch auf demokratischem Weg an die Macht.
Aber die AfD ist nicht die NSDAP und die deutsche Gesellschaft ist nicht die deutsche Gesellschaft von 1932.
Und genau das tut die AfD eben nicht. Wie z. B. ihr Umgang mit der Pressefreiheit zeigt.