Klimaanlage WEG Vorschriften?
Grüß euch,
Lange Rede kurzer Sinn: ich brauche eine Klimaanlage für meine Wohnung. Im Sommer pendeln bei geschlossenen Außenrollos die Temperaturen irgendwo zwischen 26 in der Nacht und 35 am Tag und das halte ich auf Dauer einfach nicht mehr aus, bin da leider sehr empfindlich. Schuld daran ist sicherlich die schlächte Dämmung des Hauses und die Eigentümergemeinschaft hat sich dagegen entschieden überhaupt nur eine professionelle Begutachtung diesbezüglich in die Wege zu leiten. Folglich bleibt mir nicht viel anderes über.
Da es sich bei der Montage einer Klimaanlage um eine Änderung an allgemeinen Teilen des Hauses handelt braucht man Zustimmungen von den anderen Miteigentümern. Wie ist das seit der Erneuerung des WEGs? Braucht man immer noch von jedem eine Unterschrift? Viele Eigentümer vermieten die Wohnungen in dem Haus nämlich (wohnen teilweise sogar im Ausland) und reagieren auf keinen Brief, Email oder sonstiges.
Was kann ich tun?
2 Antworten
Da es sich bei der Montage einer Klimaanlage um eine Änderung an allgemeinen Teilen des Hauses handelt braucht man Zustimmungen von den anderen Miteigentümern. Wie ist das seit der Erneuerung des WEGs?
Nein, hat sich nichts geändert.
Für "privilegierte Maßnahmen" braucht man zwar nicht mehr die aktive Zustimmung (kurz gesagt, wenn die anderen sich nicht melden, dann ist das deren Pech) aber die Anbringung von Klimaanlagen gilt weiterhin nicht als privilegierte Maßnahme.
Gelten würde das beispielsweise für Außenjalousien, Elektro-Ladestationen für Autos oder barrierefreie Umgestaltung von Allgemeinbereichen
Das ist zumindest für mich auch nicht überraschend gewesen, man hat die letzten Jahre schon erkennen können, dass die Regierung kein Interesse hat die Installation von Klimaanlagen in Privatwohnungen zu vereinfachen.
Du hast seit der WEG-Reform zumindest die Möglichkeit die Adressen der anderen EigentümerInnen in Erfahrung zu bringen. Die Hausverwaltung ist jetzt nämlich verpflichtet dir die Kontaktdaten zu nennen.
Ist mir klar. Nur früher haben viele Hausverwaltungen (mit Verweis auf angebliche Datenschutz-Vorschriften) die Herausgabe abgelehnt.
Aber ohne aktiver Zustimmung hast du keine Chance es rechtlich einwandfrei zu machen. Außer du nutzt ein temporäres Gerät, wie z.B. diese
Danke für die Antworten. Dieses gerät braucht, wenn ich das richtig gelesen habe, aber auch einen Wanddurchbruch und hat ein Außengerät, in wiefern macht das dann einen Unterschied?
Ein innengerätit mit Schlauch aus dem Fenster ist in jedem Fall gar keine Option, so eines besitzen wir schon. Unsere Fenster sind Schallschutz Fenster weil wir direkt am Gürtel wohnen, sobald man da ein Fenster kippt kann man nicht mehr schlafen. Und außerdem ist das Klimagerät irrsinnig laut und ist energiemäßig sehr ineffizient
Danke für die Antworten. Dieses gerät braucht, wenn ich das richtig gelesen habe, aber auch einen Wanddurchbruch und hat ein Außengerät, in wiefern macht das dann einen Unterschied?
Du kannst es beim Fenster raushängen lassen, entweder eine Plexiglasscheibe/Holzscheibe mit zwei kleinen Löchern oder beim gekippten Fenster + Luftstopper oder geöffnetes Fenster + fast geschlossener Rollladen.
Das wäre dann in jedem Fall genehmigungsfrei ist aber viel effizienter als die Ein-Schlauch-Gerät
Du kannst sie auf Deinen Balkon stellen und nur das nötigste verschrauben, dann kann niemand etwas sagen.
Balkon hab ich leider keinen, das Ding würde im 6. Stock an der Fassade hängen
Die Adressen hab ich auch bekommen, aber ich hab nicht viel Lust so viel Geld in Briefe nach Zypern, Norwegen und was weiß ich wo hin zu investieren, somal ich von so vielen einfach keine Rückmeldung bekommen habe