Kirchenaustritt vom Notar beglaubigen?

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Ich bin am 14.05.2021 über einen Notar aus der Kirche ausgetreten, da beim Amtsgericht die Termine für die nächsten 3 Monate ausgebucht sind.

Gekostet hat es 45,93€.

KV 24102: Fertigung eines Entwurfs 30€

KV 32001: Dokumentenpauschale 0,60€

KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte 8€

plus 19% Mehrwertsteuer waren es 45,93€. Beim Amtsgericht hätte es 30€ gekostet, die Mehrkosten sind also gering.


ZetoLP 
Fragesteller
 22.05.2021, 13:41

Hi, danke für die Antwort.

Konntest du vorher einen einen ungefähren Preis erfragen?

Ich will nämlich nicht einen Termin machen und dann abgezogen werden also dass ich dann 100 Euro Zahle oder so.

Ich glaube die Preise macht jeder Notar selber.

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netzwergo  22.05.2021, 13:44
@ZetoLP

Notargebühren sind festgeschrieben, die macht der Notar nicht selbst (KV = Kostenverordnung).

Habe aber vorher angerufen, irgendeinen Notar aus dem Telefonbuch und nach den Kosten gefragt, da sagte er mir "ca 45€".

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Lass das den Notar machen; wenn du es selbst versuchst, musst du dich schon gut auskennen, damit es rechtssicher ist.

Aber beim Notar zahlst du doppelt, einmal den Notar und dann trotzdem die normale Austrittsgebühr.

Und die Erklärung wird auch erst wirksam, wenn sie beim Amtsgericht eingeht. Das schaffst du im Juni nicht mehr. Also könnte es sich lohnen, nochmal abzuwarten und im Juli auszutreten.

Für einen Stundensatz von grob geschätzt 250-400€ die Stunde, verfasst dir der Notar sicher auch das entsprechende Schreiben.

Normalerweise bestätigt der Notar aber nur die Richtigkeit deiner Unterschrift unter dem Dokument.

Hier solltest du den Notar fragen, ich denke du kannst es selbst aufstellen.

Im Prinzip ist es nur deine Willenserklärung, Deine Anschrift mit Geburtsdatum, ein Datum zu welchem der Austritt aus welcher Glaubensgemeinschaft erfolgen soll und deine Unterschrift vor einem Notar.

Dein Personalausweis und deine Geburtsurkunde nicht vergessen.

Wesentlich teurer wie die Abgabe der Erklärung direkt beim Gericht sollte es nicht sein. Gericht in Berlin will 30 € Vorkasse laut Webseite.

Nur der von mir vermutete Hintergrund verärgert mich: Der Notar soll es offenbar richten, damit die Rechtspfleger weiter im Homeoffice arbeiten können

Sofern du eine andere Zweigstelle des Gerichts in deiner Nähe hast: die Erklärung sollte jeder Rechtspfleger entgegen nehmen können.