KFZ Gutachten/ TÜV fahren ohne Umtragung?
Guten Tag, ich habe etwas an einem Fahrzeug beim TÜV eintragen lassen. Eine Sondergenehmigung von einem Bauteil.
Nun muss ich mit dem KFZ-Schein und Brief noch in die Zulassungsstelle, damit das Fahrzeug umgemeldet werden kann (normal auf Sonder)
Dürfte ich das Fahrzeug nun trotzdem schon bewegen?
Oder geht das defitniv erst wenn ich auch bei der Zulassungsstelle war?
ich meine, ich musste ja auch vom TÜV nach Hause fahren und da war ja dann schon alles verbaut und voll funktionsfähig.
2 Antworten
Also ich fahre meine Alus auf meinem 4 tonnen Fahrzeug seit 6 jahren- mit 5 TÜV besuchen. Die Alus habe ich im ersten Jahr von der Dekra auf genau dieses Fahrzeug prüfen lassen- HAbe dazu ein Prüfdokument- mit Siegel und Prüfnummer.
Das hat bis jetzt immer ausgenreicht- und ist auch so ok. ( wie gesagt- wennes ein Amtliches Prüfdokument ist- mit Siegel und Nummer und genau auf dieses Fahrezug ( Fahrzeug-ID-nummer) geprüft worden ist.
dann ist es kein Problem- kannst dir zeit lasen mit dem eintragen- ist nur eine Bürokratische sache ohne wirkung.
Nicht umsonst fragen die Polizisten immer bei Teilen" Haben sie die ABE oder sonstige Dokumente dabei um zu sehen ob dieses Teil auch wirklich zu diesem Fahrzeug gehört" . ( entfällt natührlich bei Teilen mit e- kennzeichnung- aber dann hätte man ja auch keine Abnahme gemacht)
Das hängt aber davon ab, ob es eine Abnahme nach §19(3) StVZO war (Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn die Abnahme durch einen Prüfing. nachgewiesen wird) oder nach §21 StVZO (Betriebserlaubnis ist bereits durch die Änderung erloschen und muss nach positiver Begutachtung durch TÜV / DEKRA erst wieder erteilt werden.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen
mir scheint die Zulassung ist erloschen, Fahrten zur Zulassungsstelle sind abgedeckt.